Hinweis: Diese Erklärung ist ab dem 01.November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

Angaben zur Mutter

Angaben zum Vater

Angaben zum Kind