Mehrwegpflicht für Speisen, Getränke & Einkäufe "zum mitnehma" - Jetzt umdenken!

Ab 01.01.2023 gilt nach den neuen Regelungen § 33/34 Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie.
Gemäß § 33 VerpackG ist es ab 1.1.2023 Pflicht für Restaurants, Bistros, Eis-Cafés, Lieferdienste, Metzgereien, Bäckereien, Cateringbetriebe, usw., die ihre Speisen in To-Go-Verpackungen ausgeben, neben Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe, die weniger als fünf Beschäftigte haben und deren Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern liegt.

Abfall vermeiden durch Mehrwegverpackungen

In Deutschland verursachen To-Go-Verpackungen mehr als 346.000 Tonnen Abfall pro Jahr.
Durch den Beitrag der Gastronomiebetriebe und Betrieben mit Mitnahmetheken kann direkt bei der Entstehung angesetzt werden: Ein Mehrwegsystem trägt zur Vermeidung von Einwegverpackungen bei, und kann nebenbei auch noch positiv vermarktet werden!

Fest steht, dass ab 2023 für viele Betriebe ohnehin die Mehrwegangebotspflicht greifen wird. Eine jetzige Umstellung ist daher zukunftsweisend. Das findet auch der Bad Feilnbacher Wirtschafts-, Kur- und Tourismusausschuss. Die Mitglieder haben in der letzten Sitzung am 07.09.2022 den klaren Wunsch formuliert, dass alle Betriebe mit To Go-Angeboten Mehrweg-Alternativen anbieten sollen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Café- und Eisdielenbetreiber, Gastronomen und Lokalbesitzer, liebe Metzgereien und Bäckereien, jetzt ist die Zeit, umzudenken und gemeinsam Plastikmüll und Einwegverpackungen aus Alu zu vermeiden!

Informiert euch über

  1. Pfand- oder Mehrwegsysteme für Speisen, Kaffee, Getränke wie z.B. recup/rebowl, reCIRLE, Vytal (jedes Kind in Deutschland weiß, wie „Pfand“ funktioniert)
    oder darüber
  2. wie man kundeneigene Behältnisse beim Einkauf hygienisch und sichernutzen kann (Boxen aus Glas oder Kunststoff, Einmachgläser, Stoffbeutel oder Wachstücher).
    Die Initiative „Einmal ohne, bitte“ bietet umfangreiche Informationen für „Verkäufer“, z.B. auch für Bäckereien oder Metzgereien mit Mitnahmetheken, und wie man den Kundinnen und Kunden hygienisch die Waren und Speisen in eigenen Behältnissen anbieten kann.

Die Kur- und Gästeinformation möchte in Bad Feilnbach, bei Bürgern und Gästen, mehr Bewusstsein für das Thema schaffen. Daher werden wir alle Betriebe kommunikativ unterstützen. Wir arbeiten derzeit an Materialien wie Flyer, und einem einheitlichen Türschild: Alle Betriebe, die bis 01.12.2022 auf „Mehrweg“ umstellen und sich bei der Kur- und Gästeinformation melden, erhalten das Türschild „Hier gibt es Bad Feilnbacher Genuss im Mehrweg-Geschirr“.

Meldet euch bei Interesse und Fragen unter info(at)bad-feilnbach.de

Download Bereich

Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen

Kompakt-Übersicht der Mehrweg-Poolsystemanbieter

Über Recup/Rebowl (Herausgeber: Klimaschutzoffensive des Handels)

Mehr Infos zu „Einmal ohne, bitte“: https://www.einmalohnebitte.de/verkaufen
► Jeder Betrieb muss sich dort registrieren, und erhält entsprechende Werbematerialien (Aufsteller, Aufkleber). Außerdem wird der Betrieb auf der Plattform vermarktet.
Hygienisches Befüllen mitgebrachter kundeneigener Behältnisse (Herausgeber: StUMV Bayern)