Meldepflicht
Meldedaten müssen in Kurorten wie Bad Feilnbach weiter erhoben werden
Das Wichtigste im Überblick:
Welche Meldepflichten gibt es in Deutschland?
Es gibt insgesamt drei unterschiedliche Meldepflichten:
- Die besondere Meldepflicht für Beherberbungsbetriebe
- Die Meldepflicht zur Kurabgabe
- Die Meldepflicht zur Beherbergungsstatistik
Was ändert sich durch das neue Gesetz?
Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2025 der sogenannte "besondere Meldeschein" von deutschen Staatsbürgern nicht mehr ausgefüllt werden.
Allerdings sind die Meldungen zur Kurabgabe und die Meldungen an das Landesamt für Statistik davon nicht betroffen und müssen weiterhin erfüllt werden.
In kurbeitragserhebenden Orten wie Bad Feilnbach müssen also weiterhin Meldescheine zur Kurabgabe ausgefüllt werden.
Zum besseren Verständnis können diese nun gegenüber dem Gast zum Beispiel als "Kurabgabe-Schein" benannt werden.
Die Kurbeitragssatzungen bleiben gültig, müssen aber formell angepasst werden. Diese Änderungen erledigt die Gemeindeverwaltung.
Kann sich der Gast auf den Datenschutz berufen, wenn er seine Daten nicht angeben möchte?
Nein, da die Datenerhebung zur Berechnung nach wie vor notwendig ist und damit auch rechtlich abgesichert ist.
Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass rechtliche Verpflichtungen weiterhin erfüllt werden müssen, in diesem Fall also die Abführung der Kurabgabe.