Wir möchten Ihnen als Gast von Bad Feilnbach hier die Notwendigkeit der Kurabgabe beschreiben. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass der Kurbeitrag von jedem Gast zu entrichten ist.

Diese Einnahmen sind zweckgebunden an die touristischen Aufgaben der Gemeinde. Das heisst, sie als Gast profitieren direkt von dieser Abgabe. Durch die Einnahmen werden viele Annehmlichkeiten für Sie finanziert, z.B. kostenfreies Fahren im Regionalverkehr, Ortspläne, kostenlose Wanderkarten, die Kurkonzerte, das Haus des Gastes, der Leseraum, verschiedene Gästewanderungen und Führungen, die Unterhaltungsabende, die Schwimmbäder, der Unterhalt des Rad- und Wanderwegenetzes (über 300 km), die Beschilderung, die Ruhebänke, der Unterhalt des Naturparks und der Themenwege, die Musikpavillons, die Gartenanlagen und vieles mehr.

Wir können Ihnen garantieren, der Kurbeitrag kommt Ihnen direkt zu gute. Er ist eine notwendige Voraussetzung um den vielfältigen Aufgaben eines Heilbades gerecht zu werden und wird für Sie so preiswert wie möglich festgelegt.

Der Kurbeitrag wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Wir bitten um Verständnis, dass für Schwerbehinderte wegen des preiswerten Kurbeitrages keine Ermäßigung gewährt werden kann.

Der Beitrag beträgt pro Aufenthalt

K1 = Kurzone 1
Jede Person ab 18 Jahre        1,70 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre        1,20 €
Kinder bis 13 Jahre        frei

K2 = Kurzone 2 
Jede Person ab 18 Jahre        1,20 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre        0,80 €
Kinder bis 13 Jahre        frei

Kurbeitrag für eine Nacht

Gäste und Urlauber die eine Nacht in Bad Feilnbach verbringen, zahlen jeweils die Hälfe des aktuell gültigen Kurbeitrags.

Kurgebiet

Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des Gebiets der früheren Gemeinde Dettendorf.

Das Kurgebiet ist in den Kurbezirk 1 und in den Kurbezirk 2 eingeteilt.

Der Kurbezirk 1 umfasst die Ortschaft Bad Feilnbach ohne die zum Kurbezirk 2 gehörenden Gemeindeteile.

Der Kurbezirk 2 umfasst die Gemeindeteile Au bei Bad Aibling, Achthal, Altenburg, Altofing, Berghalde, Berg, Bindham, Brodhub, Brettschleipfen, Derndorf, Gunzelloh, Gottschalling, Hummelhausen, Kogl, Kutterling, Lippertskirchen, Litzldorf, Moosmühle, Oberbindham, Pfaffenberg, Thalham, Trogen, Wiechs und Wilharting.

Kurbeitragspflichtige, die nicht im Kurgebiet übernachtet haben, entrichten den Kurbeitrag nach den Sätzen des Kurbezirks 2.

Meldepflicht

Nach dem bayerischen Meldegesetz ist jeder Gast möglichst innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft anzumelden.

Die Kurbeitragssatzung finden Sie hier zum Download.