Erleben Sie die heilende Kraft des Naturmoors und tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes. Bad Feilnbach, ausgezeichnet als Heilbad, bietet ideale Voraussetzungen, um Stress abzubauen, Beschwerden zu lindern und Ihre Gesundheit nachhaltig zu stärken. Die hohe Luftqualität, das therapeutische Klima und Einrichtungen wie der Kurpark zeichnen den Kurzparkzone Bad Feilnbach in besonderem Maße aus.

Beste Betreuung in den Bad Feilnbacher Kurkliniken

Unsere Kurkliniken bieten Ihnen umfassende medizinische und therapeutische Betreuung auf höchstem Niveau. Die Qualität der Behandlung wird ständig geprüft und verbessert – damit Ihre Kur in Bad Feilnbach ein voller Erfolg wird.

Zuschüsse für Kuren und Mooranwendungen

Gesetzliche Krankenkassen gewähren weiterhin Zuschüsse für Ihre Kur in Bad Feilnbach. Bei der ambulanten Vorsorgeleistung (offene Kur) erhalten Sie folgende Leistungen:

  • Badearztschein für den Badearzt und Kurmittelscheck für das Kurmittelhaus.
  • 100% Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen während der Kur durch die Krankenkasse.
  • 85% Kostenübernahme für ärztlich verordnete Kurmittel (Bäder, Massagen, Gymnastik). 
  • Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt. Beantragen Sie Ihre Kur rechtzeitig!

10 Schritte zu Ihrer Kur in Bad Feilnbach

Eine Kur in Bad Feilnbach ist der moderne Weg, um Körper und Seele in Einklang zu bringen. So beantragen Sie Ihre Kur:

  1. Anspruch: Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine medizinisch begründete Kur.
  2. Ärztlicher Befund: Der Antrag startet mit einem Gespräch bei Ihrem Arzt, der Sie je nach Befund zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt berät.
  3. Kurantrag: Gemeinsam mit Ihrem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehamaßnahme aus und reichen ihn bei Ihrem Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle)ein.
  4. Prüfung: Der Kurantrag wird vom medizinischen Dienst, dem Vertrags- oder dem Amtsarzt geprüft.
  5. Genehmigung: Die Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle genehmigt den Antrag.
  6. Ablehnung: Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
  7. Private Kur: Auch eine private Kur ist möglich. Der Kurarzt verschreibt nach entsprechender Untersuchung die Heilmittelanwendungen, die zu 90% von der Kasse übernommen werden. Die restlichen Kosten, Übernachtung und Rezeptgebühr zahlen Sie selbst.
  8. Die Wahl des Kurorts: Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie den Kurort frei wählen. Bad Feilnbach ist ein anerkannter Kurort mit erfahrenen Vertragspartnern.
  9. Dauer: Ambulante oder stationäre Kuren dauern in der Regel drei Wochen.
  10. Kosten: Bei einer stationären Rehabilitation, einer stationären Vorsorgeleistung sowie einer ambulanten Rehabilitation werden die Kosten übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 € pro Tag, für Kleinkinder 21 € pro Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

© Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Heilbäderverbandes.

Erleben Sie die Kombination aus traditionellen Anwendungen und modernen Therapien in Bad Feilnbach – für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Das Wichtigste im Überblick

Infoblatt "Ihr Weg zum Moorvollbad"

Standorte der Kur- & Gästeinformation, Moorbadeabteilung und Badeärzte:

Wünschen Sie nähere Informationen zu Ihrer Kur? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-440
+49 8066 887-59499