2. Förderverfahren
Bayerisches Förderprogramm 2012/2018 zum Ausbau der Breitbandversorgung
Die Gemeinde Bad Feilnbach eröffnet ein zweites Förderverfahren. Den aktuellen Stand der Verfahrensschritte finden Sie hier auf dieser Seite.
Förderfortschritt im zweiten Förderverfahren:
- Markterkundung - Bekanntmachung
- Beginn Bestandsaufnahme
Markterkundung - Bekanntmachung und Beginn Bestandsaufnahme
Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR). Die Gemeinde Bad Feilnbach führt eine Markterkundung im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR - Download unter www.schnelles-internet-in-bayern.de/) durch.
Die Anfrage zur Markterkundung sowie die Ist-Versorgung werden in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
Hinweis zur kommunalen Zusammenarbeit
Die Kommunen Bad Feilnbach und Irschenberg haben im ersten Förderverfahren für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen.
Gemeinde Bad Feilnbach, den 17.11.2016
Ergebnis der 2. Markterkundung
Die Gemeinde Bad Feilnbach hat vom 30.11.2016 bis 16.01.2017 ein 2. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.
2. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Die Gemeinde Bad Feilnbach führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Ausbau bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehrern von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
Frist zur Angebotsabgabe: 14.09.2017, 14.00 Uhr
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nach folgend als Download bereitgestellt:
- Auswahlverfahren - einstufig
- Übersichtskarte Auswahlverfahren
- Entwurf des Kooperationsvertrages
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke
- Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
- Anlage - Angaben zum Konzessionsgegenstand
- Anlage - Angaben zu den herzustellenden Grundstückanschlüssen
Die Kommunen Bad Feilnbach und Irschenberg haben im 1. Förderverfahren für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen Ausbau des Netzes entstehen.
Gemeinde Bad Feilnbach, den 26.06.2017
gez. Hans Hofer - 1. Bürgermeister
Auswahlverfahren 2 - Verlängerung der Angebotsfrist sowie Vorgabe Lieferzeitpunkt - Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Die Abgabefrist wird aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Netzstruktur um 4 Wochen verlängert. Neuer Termin zur Angebotsabgabe ist der 12.10.2017. 14.00 Uhr.
Der Netzbetreiber verpflichtet sich den Netzbetrieb innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten des Kooperationsvertrages herzustellen.
Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.
Gemeinde Bad Feilnbach, den 28.08.2017
gez. Hans Hofer - 1. Bürgermeister
Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Die Bekanntmachung der Gemeinde Bad Feilnbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann im folgenden Dokument eingesehen werden:
Gemeinde Bad Feilnbach, den 29.12.2017
gez. Hans Hofer - Erster Bürgermeister

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid
Der Gemeinde Bad Feilnbach ist am 11.04.2018 ein Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.
Gemeinde Bad Feilnbach, den 08.05.2018
gez. Anton Wallner - Erster Bürgermeister

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag
Am 16.08.2018 wurde zwischen der Gemeinde Bad Feilnbach und der Telekom Deutschland GmbH der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau in Bad Feilnbach abgeschlossen. Die Stellungnahme der Gemeinde Bad Feilnbach zum Kooperationsvertrag kann in dem hier hinterlegten Dokument eingesehen werden.
Die offizielle Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.