Die Gemeinde Bad Feilnbach eröffnet ein zweites Förderverfahren. Den aktuellen Stand der Verfahrensschritte finden Sie hier auf dieser Seite.

Förderfortschritt im zweiten Förderverfahren:

  1. Markterkundung - Bekanntmachung
  2. Beginn Bestandsaufnahme

Markterkundung - Bekanntmachung und Beginn Bestandsaufnahme

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR). Die Gemeinde Bad Feilnbach führt eine Markterkundung im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR - Download unter www.schnelles-internet-in-bayern.de/) durch.

Die Anfrage zur Markterkundung sowie die Ist-Versorgung werden in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

Hinweis zur kommunalen Zusammenarbeit

Die Kommunen Bad Feilnbach und Irschenberg haben im ersten Förderverfahren für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen.

Gemeinde Bad Feilnbach, den 17.11.2016

Ergebnis der 2. Markterkundung

Die Gemeinde Bad Feilnbach hat vom 30.11.2016 bis 16.01.2017 ein 2. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.

2. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Bad Feilnbach führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Ausbau bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehrern von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.

Frist zur Angebotsabgabe: 14.09.2017, 14.00 Uhr

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nach folgend als Download bereitgestellt:

Die Kommunen Bad Feilnbach und Irschenberg haben im 1. Förderverfahren für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen Ausbau des Netzes entstehen.

Gemeinde Bad Feilnbach, den 26.06.2017

gez. Hans Hofer - 1. Bürgermeister

Auswahlverfahren 2 - Verlängerung der Angebotsfrist sowie Vorgabe Lieferzeitpunkt - Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Die Abgabefrist wird aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Netzstruktur um 4 Wochen verlängert. Neuer Termin zur Angebotsabgabe ist der 12.10.2017. 14.00 Uhr.

Der Netzbetreiber verpflichtet sich den Netzbetrieb innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten des Kooperationsvertrages herzustellen.

Die übrigen Vorgaben in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren bleiben unverändert.

Gemeinde Bad Feilnbach, den 28.08.2017

gez. Hans Hofer - 1. Bürgermeister

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Die Bekanntmachung der Gemeinde Bad Feilnbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann im folgenden Dokument eingesehen werden:

Bekanntmachung

Gemeinde Bad Feilnbach, den 29.12.2017

gez. Hans Hofer - Erster Bürgermeister

 

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Der Gemeinde Bad Feilnbach ist am 11.04.2018 ein Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Gemeinde Bad Feilnbach, den 08.05.2018

gez. Anton Wallner - Erster Bürgermeister

 

 

 

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Am 16.08.2018 wurde zwischen der Gemeinde Bad Feilnbach und der Telekom Deutschland GmbH der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau in Bad Feilnbach abgeschlossen. Die Stellungnahme der Gemeinde Bad Feilnbach zum Kooperationsvertrag kann in dem hier hinterlegten Dokument eingesehen werden.

Die offizielle Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.