Wertstoffhof
Hinweise zur Abfall- und Müllentsorgung in der Gemeinde Bad Feilnbach
Wertstoffhof
Der gemeindliche Wertstoffhof befindet sich am Friedrich-Dittes-Weg 3. Er ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar unter 08066/1630.
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Müllabfuhrplan 2022
Hier gibt es den Müllabfuhrplan 2022 zum Download.
_________________________________________________________________________________________________________________________________
Abfallentsorgung
Müllabfuhr
- 40 Liter - 14-tägige Leerung
5,40 € mit Kompostabschlag
6,00 € ohne Kompostabschlag - 80 Liter - 14-tägige Leerung
8,60 € mit Kompostabschlag
9,70 € ohne Kompostabschlag - 120 Liter - 14-tägige Leerung
12,90 € mit Kompostabschlag
14,50 € ohne Kompostabschlag - 240 Liter - 14-tägige Leerung
25,80 € mit Kompostabschlag
29,00 € ohne Kompostabschlag - 1100 Liter - je Leerung 63,00 €
- 1110 Liter - Mietbehälter 273,00 €/Monat
- Restmüllsäcke (ca. 70 Liter) pro Stück 5,00 €
Info und Verkauf in der Kur- und Gästeinformation
Bitte stellen Sie ihre Tonne am Leerungstag spätestens ab 6.00 Uhr für die Landkreismüllabfuhr bereit.
Gebührenerstattung im Härtefall
Das Landratsamt Rosenheim hat die Richtlinie zur Härtefallregelung der Abfall-gebührensatzung des Landkreises Rosenheim geändert. Die Richtlinie sieht eine Abfallgebührenermäßigung in folgenden Fällen der sozialen Härte vor:
- Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft in großem Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen usw.) benötigt
- Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden um 50% der Normalgebühr einer 80 Liter-Tonne ermäßigt. Dies entspricht 4,85 € im Monat. Bei Vorliegen der Ermäßigungs-voraussetzungen ist ein schriftlicher Antrag beim Steueramt der Gemeinde zu stellen. Die Gebühren werden auf die übliche Weise erhoben. Die anteilige Erstattung erfolgt einmal jährlich im Dezember.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach