In den Ortbereichen Bad Feilnbach, Wiechs, Altofing, Kutterling und Lippertskirchen ist die Gemeinde für die Wasserversorgung von ca. 4450 Einwohnern verantwortlich.

In den übrigen Bereichen haben Vereine, Verbände und Genossenschaften die Wasserversorgung übernommen:

 

 

Für Sie zuständig

Anton Scheidl
Wassergemeinschaft Gottschalling e.V.
Gottschalling 2
83075  Bad Feilnbach
08064/220
Josef Millauer
Wasserbeschaffungsverein Derndorf - Litzldorf e.V.
Moosstraße 11
83075  Bad Feilnbach
08066/330
Sebastian Millauer
Wassergemeinschaft Großer Stein e.V.
Aign 1
83075  Bad Feilnbach
08064/1276
Stadtwerke Bad Aibling Störungsdienst
nur für Ortsteil Dettendorf
Lindenstraße 30
83043  Bad Aibling
+49 8061 906 614
Thomas Riedl
Wasserversorgung Au bei Bad Aibling e.G.
Berghalde 3
83075  Bad Feilnbach
08064/1063

Wasserverbrauchsgebühren

Die Wasserverbrauchsgebühr für die gmeindliche Wasserversorgung beträgt 1,49 € (zzgl. 7 % MwSt.) pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser.

Wasseranschluss

Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung erfolgt nach Antrag gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser.

In weiten Teilen des Gemeindegebietes ist die Wasserversorgung Dritten übertragen. Die gemeindliche Wasserversorgung ist auf den Ort Bad Feilnbach um die umliegenden Ortsteile beschränkt. Die Wasserzählermontage erfolgt durch die Gemeinde nach Eingang der Fertigstellungsanzeige Ihrer Wasserinstallation.

Die Gemeinde erhebt einen Baukostenzuschuss zur Wasserversorgung:

  • 0,49 € pro m² Grundstücksfläche (zzgl. 7 % MwSt.)
  • 6,67 € pro m² Geschoßfläche (zzgl. 7 % MwSt.)

Die Anschlusskosten bis zur Grundstücksgrenze betragen pauschal 2.000,00 € (zzgl. 7 % MwSt.)

Private Trinkwasserversorgungsanlagen nach § 3 Buchstabe Nr. 2 c (Hausinstallationen), aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird, sind nach § 13 Absatz 2 Satz 2 der TrinkwV 2001 anzuzeigen.

Anzeige § 13 TrinkwV 2001

Bauwasser

Bauwasser für eine Baumaßnahme wird dann dem Bauherrn von der Gemeinde in Rechnung gestellt, wenn er das Wasser für die Baumaßnahme über einen Neuanschluss aus der gemeindlichen Wasserleitung bezieht und nicht über einen bereits existierenden Anschluss (mit Wasserzähler).

Bei dem Antrag zum Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Bad Feilnbach ist das Bauwasser zu beantragen. Dies können Sie mit diesem Antrag erledigen.

Gemäß Beschluss der Gemeinde erfolgt die Abrechnung mittels der Bauwasserpauschale von 25,00 € pro angefangene 100 m2 Geschossfläche.

Trinkwasseranalyse

Trinkwasser muss nicht nur jederzeit verfügbar sein - auch die Qualität muss stimmen.

Unser Trinkwasser können Sie ohne Bedenken genießen, denn alle Inhaltsstoffe liegen weit unter den geforderten Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. Gemäß dieser Trinkwasserverordnung sind wir verpflichtet laufend unser Wasser auf bakteriologische und chemische Inhaltsstoffe untersuchen zu lassen.

Hier können Sie die aktuelle Trinkwasseranalyse als PDF herunterladen (Stand 31.07.2024).

Für Sie zuständig

Peter Feldschmidt
Bautechniker, Kanal, Wasser, Straßen
Rathaus OG Zi. 11
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-305
+49 8066 887-59199
Sepp Riedl
Bauhof
Bahnhofstraße 10
83075  Bad Feilnbach
+49 175 278 626 1

Nutzung von Regen- oder Eigenwasser

Regenwassernutzungsanlagen, Nutzungen von Dachablaufwasser und Grauwasser müssen nach § 13 Absatz 3 TrinkwV 2001 angezeigt werden.

Anzeige nach § 13 Absatz 3 TrinkwV 2001