Wasserversorgung
Informationen zur Wasserversorgung in Bad Feilnbach und umliegenden Orten
In den Ortbereichen Bad Feilnbach, Wiechs, Altofing, Kutterling und Lippertskirchen ist die Gemeinde für die Wasserversorgung von ca. 4450 Einwohnern verantwortlich.
In den übrigen Bereichen haben Vereine, Verbände und Genossenschaften die Wasserversorgung übernommen:
Für Sie zuständig
83075 Bad Feilnbach
83075 Bad Feilnbach
83075 Bad Feilnbach
83043 Bad Aibling
83075 Bad Feilnbach
Wasserverbrauchsgebühren
Die Wasserverbrauchsgebühr für die gmeindliche Wasserversorgung beträgt 1,49 € (zzgl. 7 % MwSt.) pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser.
Wasseranschluss
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung erfolgt nach Antrag gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser.
In weiten Teilen des Gemeindegebietes ist die Wasserversorgung Dritten übertragen. Die gemeindliche Wasserversorgung ist auf den Ort Bad Feilnbach um die umliegenden Ortsteile beschränkt. Die Wasserzählermontage erfolgt durch die Gemeinde nach Eingang der Fertigstellungsanzeige Ihrer Wasserinstallation.
Die Gemeinde erhebt einen Baukostenzuschuss zur Wasserversorgung:
- 0,49 € pro m² Grundstücksfläche (zzgl. 7 % MwSt.)
- 6,67 € pro m² Geschoßfläche (zzgl. 7 % MwSt.)
Die Anschlusskosten bis zur Grundstücksgrenze betragen pauschal 2.000,00 € (zzgl. 7 % MwSt.)
Private Trinkwasserversorgungsanlagen nach § 3 Buchstabe Nr. 2 c (Hausinstallationen), aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird, sind nach § 13 Absatz 2 Satz 2 der TrinkwV 2001 anzuzeigen.
Bauwasser
Bauwasser für eine Baumaßnahme wird dann dem Bauherrn von der Gemeinde in Rechnung gestellt, wenn er das Wasser für die Baumaßnahme über einen Neuanschluss aus der gemeindlichen Wasserleitung bezieht und nicht über einen bereits existierenden Anschluss (mit Wasserzähler).
Bei dem Antrag zum Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Bad Feilnbach ist das Bauwasser zu beantragen. Dies können Sie mit diesem Antrag erledigen.
Gemäß Beschluss der Gemeinde erfolgt die Abrechnung mittels der Bauwasserpauschale von 25,00 € pro angefangene 100 m2 Geschossfläche.
Trinkwasseranalyse
Trinkwasser muss nicht nur jederzeit verfügbar sein - auch die Qualität muss stimmen.
Unser Trinkwasser können Sie ohne Bedenken genießen, denn alle Inhaltsstoffe liegen weit unter den geforderten Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. Gemäß dieser Trinkwasserverordnung sind wir verpflichtet laufend unser Wasser auf bakteriologische und chemische Inhaltsstoffe untersuchen zu lassen.
Hier können Sie die aktuelle Trinkwasseranalyse als PDF herunterladen (Stand 31.07.2024).
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Nutzung von Regen- oder Eigenwasser
Regenwassernutzungsanlagen, Nutzungen von Dachablaufwasser und Grauwasser müssen nach § 13 Absatz 3 TrinkwV 2001 angezeigt werden.