Wasser- und Kanalabrechnung

Die Wasser- und Kanalabrechnung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Rechnung erhalten Sie Mitte Februar, sie beinhaltet die Abrechnung minus geleisteter Vorauszahlung des vergangenen Jahres und die Vorauszahlung, (75% der Abrechnung) aufgeteilt auf 3 Quartale 15.05., 15.08., 15.11. des laufenden Jahres.

Die Kosten pro cbm Wasser betragen 1,49 € zzgl. 7 % Mwst.

 

Zählergrundgebühr beträgt pro Jahr

  • Q3_4:  56,00 € zzgl. 7 % MwSt.
  • Q3_10:  72,00 € zzgl. 7 % MwSt.
  • Q3_16:  97,00 € zzgl. 7 % MwSt.
  • Q3_63:  114,00 € zzgl. 7 % MwSt.
  • bis Q3_100:  486,00 € zzgl. 7 % MwSt.

Weitere Gebühren

  • Die Schmutzwassergebühr beträgt pro eingeleiteten cbm 1,89 €.
  • Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro eingeleiteten cbm 0,30 €.

Bitte beachten Sie, dass jeweils nur der Hauptwasserzähler erfasst wird. Zwischenzähler in den einzelnen Wohnungen werden von der Gemeinde nicht abgerechnet. Ebenfalls erfolgen keine Abrechnungen bei unterjährigen Mieterwechsel.

Für Sie zuständig

Veronika Schweiger
Steueramt, Abfallwirtschaft
Rathaus 2.OG Zi. 20
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-203
+49 8066 887-59199