Wer eine öffentliche Vergnügung, zum Beispiel

  • Veranstaltungen in Gaststätten
  • Bälle,
  • Flohmarkt
  • Kinderfasching
  • Seifenkistenrennen
  • Schlittenrennen
  • Bungeespringen
  • Bierfest
  • Sonnwend-/Johannis-/Osterfeuer
  • usw.

veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Formulare hierzu erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder hier als Download.

Für Sie zuständig

Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112