Besondere Beurkundungen
Kirchenaustritte, Namenserklärung etc., Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornahmensführung
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Erklärungen zur Namensführung
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wiederannahme eines früheren Namens
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Standesamt.
Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung zu erfragen.
Erklärungen zur Namensführung von Kindern
Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamenssortierung).
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Standesamt. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung zu erfragen.
Erklärungen zur Namensangleichung für Vertriebene, Spätaussiedler und eingebürgerte Personen
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Standesamt. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung zu erfragen.
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornahmensführung
Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen haben ab dem 01. November 2024 die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren wird nicht länger erforderlich sein. Die Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornahmensführung muss 3 Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Leiterin des Standesamts,
Frau Ramona Kirner Tel. 08066/887-115