Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.


Erklärungen zur Namensführung

Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Wiederannahme eines früheren Namens

Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Standesamt.

Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung zu erfragen.

 

Erklärungen zur Namensführung von Kindern

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamenssortierung).

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Standesamt. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung zu erfragen.

 

Erklärungen zur Namensangleichung für Vertriebene, Spätaussiedler und eingebürgerte Personen

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Standesamt. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch, um die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung zu erfragen.