Standesamt / Friedhofsverwaltung
Wir bitten in allen Personenstandsangelegenheiten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Wir können Ihnen so alle erforderlichen Unterlagen mitteilen und den Beurkundungsvorgang entsprechend vorbereiten.
Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden)
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Personenstandseinträge in anderen bayerischen Standesämtern bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Bayernportal.
Jetzt neu: Online-Beantragung von Personenstandsurkunden über unser Bürgerserviceportal
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Hinweis:
Die Urkunden sind jeweils beim zuständigen Standesamt zu beantragen, d. h. an dem Ort, an dem sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod) „ereignet“ hat und damit beurkundet wurde.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach