Standesamt
Beantragen Sie über das Standesamt geforderte Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden - Familienbuchabschrift
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Personenstandseinträge in anderen bayerischen Standesämtern bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im BayernPortal.
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss mündlich oder schriftlich erklärt werden.
Weitere Informationen zum Thema Kirchenaustritt erhalten Sie auch auf dem BayernPortal.
Namensänderung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Weitere Informationen zum Thema Namensänderung erhalten Sie auf dem BayernPortal.
Unterschriftsbeglaubigung
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Dokumente zu beglaubigen.
Weitere Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung erhalten Sie auch auf dem BayernPortal.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
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