Wenn Sie aus besonderem Anlass oder einmalig ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis.

Anträge sind mindestens zwei Wochen vorher einzureichen. Diese finden Sie hier.

Nähere Informationen erhalten Sie im BayernPortal.

 

Um ein Gewerbe in Form einer Gastsätte ausüben zu dürfen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Diese müssen Sie vor Inbetriebnahme beim Landratsamt beantragen.

Für Sie zuständig

Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112
Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112