Meldebestätigung, -bescheinigung & -auskunft, Aufenthaltsbescheinigung
Die Richtlinien zur Meldebescheinigung in der Gemeinde Bad Feilnbach
Meldebestätigung
Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt.
Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten.
Diese amtliche Meldebestätigung erhalten Sie unentgeltlich.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung (oder eine erweiterte Meldebescheinigung) erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt. Sie wird z. B. benötigt für die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges oder für die Anmeldung der Eheschließung.
Bitte sprechen Sie dazu persönlich im Einwohnermeldeamt vor. In Ausnahmefällen können Sie auch eine Person dazu schriftlich bevollmächtigen, die unter Vorlage ihres Ausweises eine Meldebescheinigung erhalten kann.
Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 5,00 €.
Weitere Informationen zur Meldebescheinigung erhalten Sie beim BayernPortal.
Meldeauskunft
Wenn Sie eine Person suchen (z.B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit (gegen Gebühr), bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Nähere Informationen zur Meldebescheinigung erhalten Sie beim BayernPortal.
Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Inhalt der Aufenthaltsbescheinigung:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Religion
- einzige Wohnung oder mehrere Wohnungen
- Ab-Datum und Anschrift der aktuellen Wohnung
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 €.
Bitte sprechen Sie im Einwohnermeldeamt bitte entweder persönlich vor, beauftragen Sie eine bevollmächtigte Person (mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass) oder nutzen Sie unser Online-Bürgerportal.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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