Mahnwesen
Informationen und Details des Mahnwesens der Gemeinde Bad Feilnbach
Die Mahngebühren sind in der Kostensatzung der Gemeinde Bad Feilnbach und dem Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) festgelegt.
Demnach sind Mahngebühren in Höhe von 5,00 € bis 150,00 € vorgesehen. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der Höhe der jeweiligen Forderung:
Forderung bis | Mahngebühren in Euro |
---|---|
250,00 € | 5,00 € |
500,00 € | 10,00 € |
2.500,00 € | 25,00 € |
5.000,00 € | 50,00 € |
15.000,00 € | 75,00 € |
25.000,00 € | 100,00 € |
37.500,00 € | 125,00 € |
über 37.500,00 € | 150,00 € |
Die Mahngebühren-Stafflung gilt sowohl für öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Forderungen. (Siehe hierzu Preisblatt zu den allgemeinen Bedingungen und Preisen der Gemeinde Bad Feilnbach für die Versorgung mit Wasser)
Schreibgebühren oder Portokosten werden bei Mahnhandlungen nicht verlangt.
Zu beachten ist noch, dass bei öffentlichen Forderungen 1 % Säumniszuschläge berechnet werden und bei privaten Forderungen Verzugszinsen in Höhe von 5 Punkten über dem Diskontsatz verlangt werden.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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