Kampfhunde
Informationen zur Regelung der Haltung von Kampfhunden
Erlaubnis zum Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Die Regelungen über Haltung, Züchtung und Ausbildung von sogenannten ''Kampfhunden'' wurden zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen.
Für das Halten von Hunden der Kategorie I (Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden) ist eine Genehmigung zum Halten dieser Tiere erforderlich.
Hunde der Kategorie II (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) gelten nur dann nicht als Kampfhunde, wenn das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall ist ein sogenanntes "Negativzeugnis" erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BayernPortal. Um ein Negativzeugnis für Ihren Hund zu beantragen, benutzen Sie bitte dieses Formular.
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83075 Bad Feilnbach