Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Ein Hund ist anzumelden, wenn er vier Monate alt ist. Der Hund erhält eine registrierte Marke, die Sie ihm bitte umhängen. Falls der Hund wegläuft, oder verletzt aufgefunden wird, entfällt die aufwendige Suche nach dem Halter. Es erspart Ihnen auch die Kosten für die evtl. vorübergehende Unterbringung im Tierheim.

Die Hundesteuer ist in der Gemeinde Bad Feilnbach wie folgt gestaffelt:

1. Hund60,00 € jährl.
2. Hund120,00 € jährl.
ab dem 3. Hund150,00 € jährl.
je Kampfhund600,00 € jährl.

Formulare zur Hundesteuer

Für Sie zuständig:

Birgit Henfling
Steueramt
Rathaus 2. OG Zi. 20
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-204
+49 8066 887-59199