Eheschließungstermine

Ein verbindlicher Eheschließungstermin wird erst bei der Eheanmeldung genannt, die frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann. Unverbindliche Terminanfragen auch für unsere Trauungssamstage können gerne vorab bei unserem Standesamt erfolgen.


Anmeldung einer Eheschließung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und grundsätzlich die dafür erforderlichen Papiere beschaffen.

Ab sofort werden die Eheschließenden von der Vorlagepflicht der für die Beurkundung maßgeblichen Nachweise befreit, soweit der Personenstandsfall sich in Bayern ereignet hat und elektronisch beurkundet wurde.

Sollte noch keine elektronische Beurkundung erfolgt sein, fordert das Standesamt die Daten bei dem anderen bayerischen Standesamt mittels elektronischem Datenabruf an.

Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).

UNTERLAGEN

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist (falls der Geburtsort innerhalb Bayerns liegt, werden die Daten vom Standesamt angefordert)
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (falls der Wohnsitz in Bad Feilnbach liegt, stellt das Standesamt diese Bescheinigung im Rahmen der Anmeldung für Sie aus)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder, erhältlich beim Standesamt, das die Geburt des Kindes beurkundet hat. (falls der Geburtsort innerhalb Bayerns liegt, werden die Daten vom Standesamt angefordert)
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk dieser Ehe/Lebenspartnerschaft (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt oder Notar, vor dem die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft geschlossen wurde (falls der Eheschließungsort innerhalb Bayerns liegt werden die Daten vom Standesamt angefordert)
  • das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

ALLGEMEINE HINWEISE

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In besonderen Fällen, bei denen Sie oder Ihr/-e Partner/-in

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder Ihre Ehe im Ausland geschieden wurde
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,

sind weitere Unterlagen erforderlich, es ist in jedem Fall die persönliche Vorsprache zumindest eines Partners beim Standesamt Bad Feilnbach notwendig. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.


Trausaal

Der Sitzungssaal des Rathauses wird als Trausaal genutzt. Dazu werden die Tische zu einem großen Tisch zusammengestellt, cremefarbene Tischdecken und Stuhlhussen, frische Blumen von der Gärtnerei sowie Kerzen sorgen für eine festliche Atmosphäre.

Familienstammbücher

Zur Aufbewahrung Ihrer Urkunden können Sie gerne auch bei uns Familienstammbücher zum Preis von 35 Euro erwerben.

Die in liebevoller Handarbeit gefertigten Bücher einer kleinen, im Allgäu gelegenen Druckerei haben wir aus verschiedenen Materalien und Farben für Sie ausgesucht und mit dem Wappen der Gemeinde Bad Feilnbach prägen lassen.


Eheschließung im Ausland

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt.

Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vor einer geplanten Eheschließung im Ausland vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen.

Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln erhältlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland. Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.