Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
Die Haushaltsbescheingung für Kindergeld wird vom Einwohnermeldeamt bestätigt
Die Haushaltsbescheinigung ist beim Kindergeldantrag dabei oder kann beim Arbeitsamt (Kindergeldkasse) angefordert werden. Diese Bescheinigung müssen Sie ausfüllen und unterschreiben und vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen.
Für die Bescheinigung werden keine Gebühren erhoben.
Für die Bescheinigung werden keine Gebühren erhoben.
Für Sie zuständig
Michael Federmann
Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Feuerwehr, Feuerwerk & Brauchtumsfeuer, Lärmbelästigung, Kampfhunde
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
+49 8066 887-117
+49 8066 887-59112
Veronika Gasteiger
Sozialamt, Rentenstelle, Fischereischeine
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
+49 8066 887-114
+49 8066 887-59112
Irina Müller
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
+49 8066 887-111
+49 8066 887-112
Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
+49 8066 887-118
+49 8066 887-59112

