Gewerbesteuer
Alle Richtlinien zur Gewerbeertragssteuer in der Gemeinde Bad Feilnbach
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 370 % (gültig ab 01.01.2017).
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Verwaltungsservice Bayern.
Für Sie zuständig
Birgit Henfling
Steueramt
Rathaus 2. OG Zi. 20
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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+49 8066 887-204
+49 8066 887-59199