„Wenn Sie einen selbständigen Betrieb in Form eines stehenden Gewerbes anfangen möchten, müssen Sie dies nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebes einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Unter folgendem Link finden Existenzgründer nützliche und wichtige Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern: URL: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.

Eine Gewerbeummeldung ist bei Verlegung des Betriebes innerhalb des Gemeindegebietes, bei Änderung bzw. Ergänzung der Tätigkeit sowie bei einer Änderung des Namens des Gewerbetreibenden notwendig.

Falls Sie Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben, muss dies in Form einer Gewerbeabmeldung erfolgen.“

Im Bayern Portal erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Die Formulare zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung sowie abmeldung finden Sie hier.

Für Sie zuständig

Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112
Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112