Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, die Verlegung des Betriebs, sowie eine Änderung bzw. Ergänzung der Tätigkeit.

Im Bayern Portal erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Die Formulare zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung sowie abmeldung finden Sie hier.

Für Sie zuständig

Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112
Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112