Gewässer in Bad Feilnbach
Informationen zu Gewässern, dem Wasserrecht und Wasserwirtschaftsamt
Fließgewässer sind ein wichtiger Teil des Wasserkreislaufs. Ökologisch intakte Bäche und Flüsse sind Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Biotopvernetzung und ihre Auen dienen als natürlicher Rückhalteraum bei Hochwasser. Nicht zuletzt bereichern sie maßgeblich unser Landschaftsbild und bieten uns Menschen attraktiven Raum für Freizeit und Erholung.
Überall dort wo kleine Flüsse und Bäche natürlich fließen dürfen, suchen wir Menschen den Kontakt zur Natur. Diese Funktionen sind häufig gefährdet durch Einflüsse und Eingriffe des Menschen so wie wasserbauliche Veränderungen, stoffliche Einträge, Abwassereinleitungen sowie Verlust der Uferränder und Auen.
In der Gemeinde Bad Feilnbach ist ein überdurchschnittliches Maß an Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 160 km vorhanden. Die vielgestaltigen Bäche und Gräben, die fast das gesamte Gemeindegebiet durchziehen, stellen wichtige Leitlinien dar, welche die verschiedenen Landschaftsräume miteinander verbinden. In Bayern sind die Gewässer zur Regelung der Unterhaltungspflicht nach ihrer Größe in drei Kategorien eingeteilt.
Gewässer erster und zweiter Ordnung sowie ausgebaute Wildbäche unterliegen der Unterhaltungsverpflichtung des Freistaates Bayern, Gewässer dritter Ordnung den Gemeinden und der Wasser- und Bodenverbände. Im Zweifel ist bei ganz kleinen Gewässern (z.B. Gräben) vor Ort unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes zu entscheiden, ob es sich um ein Gewässer Dritter Ordnung (Unterhaltungsverpflichtung) handelt.
Um eine fachliche Grundlage für die Unterhaltung und den Ausbau der gemeindlichen Gewässer zu haben hat die Gemeinde Bad Feilnbach 2005 beschlossen für die Gewässer dritter Ordnung einen Gewässerentwicklungsplan zu erstellen. Der Gewässerentwicklungsplan stellt eine landschaftsökologisch fundierte, wasserwirtschaftliche Fachplanung für Gewässer und angrenzende Flächen dar, in der Entwicklungsziele und Maßnahmenvorschläge konzeptionell aufzeigt werden.
Aufgabe dieses langfristigen Konzepts ist die Lenkung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer mit ihren Auen langfristig mit einem Minimum an steuernden Eingriffen zu erhalten bzw. wiederherzustellen und zu fördern. Dies sollte wo immer es möglich ist durch eine Wiederzulassung von Eigenentwicklungsprozessen geschehen. Die Verfügbarkeit von entsprechenden Flächen ist dafür Voraussetzung. Sowohl die Planung als auch die Umsetzung erfordert deshalb eine veränderte, neue Sichtweise im Umgang mit Fließgewässern. Jede Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von oberirdischen Gewässern ist mit der Gemeinde Bad Feilnbach, dem Landratsamt Rosenheim Abteilung Wasserrecht und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abzustimmen.
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