Aktion Saubere Landschaft

Termin verschoben von 16.03.24 auf nun 23.03.24

Am Samstag, den 23. März 2024 wird in der Gemeinde Bad Feilnbach wieder die Aktion Saubere Landschaft durchgeführt.

Treffpunkt ist für alle Teilnehmer um 09:00 Uhr an den jeweiligen Feuerwehrhäusern, sowie in Kematen vor dem Gasthaus Weingast bzw. in Bad Feilnbach am Bauhof. Hier wird auch die genaue Gebietseinteilung vorgenommen. Die teilnehmenden Personen werden gebeten, Plastikeimer für Glasabfälle etc. mitzunehmen.

Es sind alle Gemeindebürger aufgefordert, sich an dieser Aktion aktiv zu beteiligen!

Umweltschutz hat für uns einen sehr hohen Stellenwert, denn eines unserer Ziel ist es, unsere schöne Natur und Landschaft zu erhalten.

 


Grundsteuerumschreibung bei Eigentümerwechsel

Nachfolgende Information ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundstücke, Eigentumswohnungen bzw. Eigenheime in den Jahren 2022 und 2023 verkauft haben und nach wie vor nicht auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wurden.

Nachdem das Finanzamt Rosenheim, als Bewertungsstelle der Grundsteuer, für die Gemeinde Bad Feilnbach zuständig ist, die Änderungen der Eigentumsverhältnisse mittels Grundsteuermessbescheid vorzunehmen, hat die Gemeinde Bad Feilnbach leider keine andere Möglichkeit, bis zur Neuveranlagung durch das Finanzamt, die Grundsteuer vom derzeitigen Eigentümer (Verkäufer) einzufordern.

Auf Grund der Grundsteuerreform ab 2025 werden die Änderungen bei Grundbesitz, wie Verkauf, Erbschaften, Schenkungen etc., vom Finanzamt nur sehr spärlich bis gar nicht umgeschrieben.

Diese Situation ist sowohl für die Gemeinde Bad Feilnbach, als auch für die Bürgerinnen und Bürger sehr unbefriedigend um nicht zu sagen auch ärgerlich.

Wir können nur an Sie, als unmittelbar beteiligte Partei, appellieren, sich direkt an das Finanzamt Rosenheim zu wenden, um die Bearbeitung der Vorgänge zu beschleunigen. Die entsprechenden Durchwahlnummern der zuständigen Sachbearbeiter/innen lauten:

                               Tel. 08031/201 + Nebenstelle 555, 556 oder 616

Außerdem besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, dass der neue Eigentümer (Käufer), bis zur Verbescheidung durch das Finanzamt, die Grundsteuer bereits jetzt bezahlt. Grundlage hierfür ist auch der Notarvertrag, der besagt, dass ab dem Zeitpunkt des Verkaufs, die Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentümer übergehen. Ob die Zahlungen des Käufers gleich direkt an die Gemeinde Bad Feilnbach oder an den Verkäufer erfolgen, bleibt jedem selbst überlassen.

Die Gemeinde bittet daher um Ihr Verständnis, dass die anfallenden Grundsteuern auch bei den veranlagten Grundstückseigentümern, bis zur Änderung, auch eingefordert, wenn notwendig auch vollstreckt, werden müssen.

Überzahlte Steuern werden nach erfolgter Umschreibung selbstverständlich unverzüglich zurück-erstattet.

 

 

Europawahl am 09.06.2024

Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt!

Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr Ihre Stimmen im Wahllokal abgeben.

Alle Wahlergenisse werden am Wahlabend auf unerer Homepage bekanntgegeben.

 

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Monaten in Deutschland oder einem der EU-Mitgliedsstaaten einen Wohnsitz haben.

 

Hier können Sie folgende Anträge einsehen und downloaden:

 

Informationen zur Wahlbenachrichtigungen:

bis spätestens 19.Mai 2024 werden alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Wenn Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber trotzdem wahlberechtigt sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Sie legen Ihren Personalausweis oder Reisepass am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal vor. Die Wahlhelfer prüfen anhand des Wählerverzeichnisses ob Sie wahlberechtigt sind.
  • Sie beantragen Briefwahl. Dies können Sie online (siehe unten) oder im Rathaus tun.

Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie inder Woche vom 21.05. bis 24.05.2024 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und überprüfen, ob Sie für die Europawahl wahlberechtigt sind. Dort erhalten Sie auch im Zweifelsfall Ihre Wahlbenachrichtigung nochmals ausgedruckt.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Der Versand von Briefwahlunterlagen ist ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich.

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Senden Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief ausgefüllt an die Gemeinde Bad Feilnbach
  • Holen Sie Briefwahlunterlagen persönlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus ab (Bringen Sie die Wahlbenachrichtigung mit)
  • Beantragen Sie Briefwahl online in dem sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen oder die Unterlagen über das Bürgerserviceportal beantragen:

        Bürgerservice-Portal | Gemeinde Bad Feilnbach

 

Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes stehen Ihnen während der Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch unter 08066/887-111 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einführung Digitaler Bauantrag und Zuständigkeitsänderungen

Wir bitten um Beachtung!

Das Landratsamt Rosenheim bietet Ihnen ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit an, Ihren Bauantrag digital einzureichen.

Ab dem 01.11.2023 erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellungisolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Gemeinde. Alle anderen Anträge sind beim -Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform (1-fach) einzureichen.

Bei Fragen rund um die digitale Antragsstellung können Sie sich an Frau Bruhnke unter der Telefonnummer 08031/392-3121 oder per E-Mail an nicole.bruhnke(at)lra-rosenheim.de wenden.

Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag-wann-wird-das-verfahren-umgestellt


Probleme beim Empfangen von E-Mails, bitte überprüfen Sie Ihre Einstellungen

Aufgrund der neuen DKIM und DMARC Einträge im Internet für Domainen kann es sein, dass E-Mails nicht empfangen werden können.

Bitte prüfen Sie daher Ihre Einstellungen. Bei dringenden Angelegenheiten fragen Sie im Zweifelsfall bitte telefonisch nach.

 

 

 

Stromverträge der Mangfalltal Energie GmbH sind ab sofort abschließbar

Die Sonderverträge Ökostrom der Mangfalltal Energie GmbH sind ab sofort buchbar. Da sich die Mangfall Energie GmbH gerade noch in Gründung befindet, wird der Vertrag mit der Energie Südbayern GmbH in Kooperation mit der Mangfalltal Energie geschlossen. Nach Gründung der Gesellschaft kann der Vertrag zu gleichen Konditionen auf die Mangfalltal Energie übergehen. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

Die Verträge sind hier auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Die ausgefüllten Sonderverträge bitte dann bei der Gemeinde/Vorzimmer abgeben.

Stromvertrag zum Download

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

- für Privatkunden  (bis 25.000 kWh):
  Telefon 0800/00018511

- für Geschäfts- Firmenkunden und Gewerbetreibende    (ab 25.000 kWh):
  Ansprechpartner: Sebastian Töpfer,
  Telefon 0171/9110078, E-Mail:    Sebastian.Toepfer@esb.de


Zusammenfassung der Bürger-Anliegen zum Thema „Hotelanlage“

Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren Nr. 90 „SO Hotel Brandfeld“ wurde durch eine öffentliche Veranstaltung am 29.06.2023 der breiten Öffentlichkeit der neue städtebauliche Entwurf (Wettbewerbssieger) erläutert und die Möglichkeit der Diskussion mit Verwaltung und Architekten gegeben.

In diesem Rahmen wurden erneut Anregungen und Problemstellungen geäußert und Fragen gestellt. Bürgermeister Wallner hat sich dabei für die konstruktive Beteiligung bedankt.

Die Moderatorin des Abends, Frau Grundler, hat die wesentlichen Wortmeldungen im nachfolgenden Dokument zusammengefasst. Die Beiträge aus dieser Veranstaltung werden vom Gemeinderat in der Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Projekt- und Bauleitplanung in öffentlichen Gemeinderatssitzungen abgearbeitet.

Zusammenfassung der Bürger-Anliegen zum Thema „Hotelanlage zum Download

 

 


Vorsorgliche Sperrung Jenbachsteig

Aufgrund der nassen vergangenen Wetterperiode wird ab sofort der Weg am Jenbach zum Brechries (Jenbachsteig) für Wanderer etc. gesperrt. Sobald es die Lage zulässt, wird der Weg wieder freigegeben!


 

 

 

 

Bitte nehmt Rücksicht bei der Nutzung von Wertstoffinseln

Türenschlagen, Glasklirren, Kavalierstart – Anwohner von Wertstoffinseln müssen bei der Entsorgung von Glas und Papier oftmals viel Lärm hinnehmen. Besonders ärgerlich und auch belastend sind die Geräusche, wenn Motoren und Autoradios beim Stopp unnötig laut weiterlaufen.

Werden die Wertstoffinseln dann auch noch am frühen Morgen, bei Nacht oder sonntags genutzt, ist das Maß des Erträglichen erreicht.

Um Anwohner vor unnötigem Lärm an Wertstoffinseln zu schützen, hat der Landkreis Rosenheim festgelegt, dass die Wertstoffinseln nur werktags von 7 – 20 Uhr benutzt werden dürfen. Sollten auf einem Schild vor Ort andere Einwurfzeiten angegeben sein, sind natürlich diese zu beachten. Verstöße gegen die zulässigen Einwurfzeiten können im Übrigen mit Bußgeld geahndet werden.

Im Interesse der Anwohner sowie auch im eigenen Interesse werden daher alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die zulässigen Einfüllzeiten zu halten und auf die Beschilderung vor Ort zu achten. Es sollte selbstverständlich sein, den eigenen Schallpegel beim Entsorgen möglichst niedrig zu halten und z. B. Motor und Autoradio abzustellen