Wohnungen im ehem. Tannenhofgelände zu vermieten

Die Gemeinde vermietet ab 01.09.2023 vier geförderte Wohnungen an der Kufsteiner Str. „in der Bad Feilnbacher Ortsmitte“.

Am ehemaligen Tannenhofgelände wurden durch die Quest Tannenhof Bad Feilnbach GmbH & Co. KG fünf Mehrgenerationenhäuser mit 52 Wohnungen und 4 Sondernutzungen und einer Tiefgarage errichtet.

Die Gemeinde Bad Feilnbach erwarb vier Wohnungen im Haus A, (2- bis 4- Zimmerwohnungen in verschiedenen Größen) diese befinden sich im 2. Stock und sind Barrierefrei erreichbar. Das Objekt wird in 2023 fertiggestellt, eine Vermietung erfolgt ab dem 01.09.2023.

Ausstattung:

Die Wohnung verfügen über Parkettböden, Fliesen, Armaturen Badewanne oder Dusche, Waschmaschinenanschluss, Loggia, dezentrale Wohnungslüftung, Fußbodenheizung.

Die Wohnungen sind mit einem Aufzug zu erreichen.

Mietkosten:

Die Nettokaltmiete beträgt 9,50 €/m²

zzgl. Nebenkosten 3,50 €/m² 

zzgl. Tiefgaragenstellplatz

und 3 Monatsmieten Kaution.

Bei den Nebenkosten ist die Betriebskostenverordnung in der jeweils aktuellen Fassung für die Abrechnung ausschlaggebend.

Grundrisse:

Grundriss Wohnung A2.1. (56,7m²)

Grundriss Wohnung A2.2. (50,26m²)

Grundriss Wohnung A2.3. (77,59m²)

Grundriss Wohnung A2.4. (91,33m²)

Die Wohnungen wurden nach KommWFP gefördert, eine Vergabe kann nur unter den Förderbestimmungen erfolgen, um die Berechtigung festzustellen ist es erforderlich den „Antrag auf Zuteilung einer kommunal geförderten Mietwohnung“ einzureichen.

Antrag auf Zuteilung einer kommunal geförderten Mietwohnung zum Download

Vergabekriterien (Kommunal geförderter Wohnungsbau)

Für das erste Auswahlverfahren ist es erforderlich, dass der Antrag auf Zuteilung bis zum 15.07.2023 vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde Bad Feilnbach vorliegt.

Bei Fragen zur Vermietung wenden Sie sich bitte an Günter Sprenger (Bauverwaltung) unter guenter.sprenger(at)bad-feilnbach.de oder Tel. 08066/887-306.


Rathaus am Freitag, 9. Juni geschlossen!

Die Gemeindeverwaltung Bad Feilnbach und die Kur- und Gästeinformation sind am

Freitag, 9. Juni 2023 ganztägig geschlossen.

Die Kur- und Gästeinformation ist am Samstag, 10. Juni und die Verwaltung am Montag, 12. Juni wieder wie gewohnt für Sie da.

Der Wertstoffhof ist an diesem Tag regulär geöffnet.


Sondertag zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Die Gemeinde Bad Feilnbach veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rosenheim, Verkehrszentrum

am Donnerstag, den 13.07.2023

von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

einen Sondertag zum Pflichtumtausch ausschließlich der grauen und rosafarbenen Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970.

 

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:

  •   biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre)
  •   gültiges Ausweisdokument
  •   bisheriger Führerschein im Original
  •   Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde, diese ist online oder telefonisch vom Kunden dort anzufordern – sofern der jetzige Papierführerschein nicht vom Landratsamt Rosenheim, Wasserburg oder Bad Aibling ausgestellt wurde

Einen Termin können Sie telefonisch im Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08066 887-112 vereinbaren.


Vorsorgliche Sperrung Jenbachsteig

Aufgrund der nassen vergangenen Wetterperiode wird ab sofort der Weg am Jenbach zum Brechries (Jenbachsteig) für Wanderer etc. gesperrt. Sobald es die Lage zulässt, wird der Weg wieder freigegeben!


 

 

 

 

Information zu Vermessungsarbeiten an Wildbächen in der Gemeinde Bad Feilnbach

Derndorfer Bach und Kutterlinger Bach

Information zum Download


 

 

Bürgerversammlung 2023

vom Donnerstag, 20. April 2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bad Feilnbach

Die diesjährige Bürgerversammlung fand am Donnerstag, 20. April um 19:00 Uhr im Sitzungssaal statt. Die Bürgerversammlung können Sie hier nachträglich noch auf YouTube ansehen:

Hier gehts zur Aufzeichnung der Bürgerversammlung 2023.


Info-Veranstaltung "Festsetzung Überschwemmungsgebiet" - Jenbach, Osterbach, Feilnbach - Aubach

Die Präsentation zur Infoveranstaltung "Festsetzung Überschwemmungsgebiet" - Jenbach, Osterbach, Feilnbach - Aubach finden Sie hier zum nochmal anschauen.


Bitte nehmt Rücksicht bei der Nutzung von Wertstoffinseln

Türenschlagen, Glasklirren, Kavalierstart – Anwohner von Wertstoffinseln müssen bei der Entsorgung von Glas und Papier oftmals viel Lärm hinnehmen. Besonders ärgerlich und auch belastend sind die Geräusche, wenn Motoren und Autoradios beim Stopp unnötig laut weiterlaufen.

Werden die Wertstoffinseln dann auch noch am frühen Morgen, bei Nacht oder sonntags genutzt, ist das Maß des Erträglichen erreicht.

Um Anwohner vor unnötigem Lärm an Wertstoffinseln zu schützen, hat der Landkreis Rosenheim festgelegt, dass die Wertstoffinseln nur werktags von 7 – 20 Uhr benutzt werden dürfen. Sollten auf einem Schild vor Ort andere Einwurfzeiten angegeben sein, sind natürlich diese zu beachten. Verstöße gegen die zulässigen Einwurfzeiten können im Übrigen mit Bußgeld geahndet werden.

Im Interesse der Anwohner sowie auch im eigenen Interesse werden daher alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die zulässigen Einfüllzeiten zu halten und auf die Beschilderung vor Ort zu achten. Es sollte selbstverständlich sein, den eigenen Schallpegel beim Entsorgen möglichst niedrig zu halten und z. B. Motor und Autoradio abzustellen


Müllabfuhrplan 2023

Hier gibt es den Müllabfuhrplan 2023 zum Download

Altpapier - Abfuhrplan für 2023 zum Download


 

 

 

Stellengesuche der Nachbarschaftshilfe Bad Feilnbach