Aktuelles aus der Gemeinde
Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl
Einführung Digitaler Bauantrag und Zuständigkeitsänderungen
Wir bitten um Beachtung!
Das Landratsamt Rosenheim bietet Ihnen ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit an, Ihren Bauantrag digital einzureichen.
Ab dem 01.11.2023 erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellung, isolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Gemeinde. Alle anderen Anträge sind beim -Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform (1-fach) einzureichen.
Bei Fragen rund um die digitale Antragsstellung können Sie sich an Frau Bruhnke unter der Telefonnummer 08031/392-3121 oder per E-Mail an nicole.bruhnke(at)lra-rosenheim.de wenden.
Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag-wann-wird-das-verfahren-umgestellt

Zusammenfassung der Bürger-Anliegen zum Thema „Hotelanlage“
Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren Nr. 90 „SO Hotel Brandfeld“ wurde durch eine öffentliche Veranstaltung am 29.06.2023 der breiten Öffentlichkeit der neue städtebauliche Entwurf (Wettbewerbssieger) erläutert und die Möglichkeit der Diskussion mit Verwaltung und Architekten gegeben.
In diesem Rahmen wurden erneut Anregungen und Problemstellungen geäußert und Fragen gestellt. Bürgermeister Wallner hat sich dabei für die konstruktive Beteiligung bedankt.
Die Moderatorin des Abends, Frau Grundler, hat die wesentlichen Wortmeldungen im nachfolgenden Dokument zusammengefasst. Die Beiträge aus dieser Veranstaltung werden vom Gemeinderat in der Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Projekt- und Bauleitplanung in öffentlichen Gemeinderatssitzungen abgearbeitet.
Zusammenfassung der Bürger-Anliegen zum Thema „Hotelanlage zum Download
Stromverträge der Mangfalltal Energie GmbH sind ab sofort abschließbar
Die Sonderverträge Ökostrom der Mangfalltal Energie GmbH sind ab sofort buchbar. Da sich die Mangfall Energie GmbH gerade noch in Gründung befindet, wird der Vertrag mit der Energie Südbayern GmbH in Kooperation mit der Mangfalltal Energie geschlossen. Nach Gründung der Gesellschaft kann der Vertrag zu gleichen Konditionen auf die Mangfalltal Energie übergehen. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.
Die Verträge sind hier auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Die ausgefüllten Sonderverträge bitte dann bei der Gemeinde/Vorzimmer abgeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ab 15.09.2023 an:
- für Privatkunden (bis 25.000 kWh):
Telefon 0800/00018511
- für Geschäfts- Firmenkunden und Gewerbetreibende (ab 25.000 kWh):
Ansprechpartner: Sebastian Töpfer,
Telefon 0171/9110078, E-Mail: Sebastian.Toepfer@esb.de
Wohnungen im ehem. Tannenhofgelände zu vermieten
Die Gemeinde vermietet ab 01.09.2023 vier geförderte Wohnungen an der Kufsteiner Str. „in der Bad Feilnbacher Ortsmitte“. Derzeit ist noch eine 4-Zimmer-Wohnung zu vergeben.
Am ehemaligen Tannenhofgelände wurden durch die Quest Tannenhof Bad Feilnbach GmbH & Co. KG fünf Mehrgenerationenhäuser mit 52 Wohnungen und 4 Sondernutzungen und einer Tiefgarage errichtet.
Die Gemeinde Bad Feilnbach erwarb vier Wohnungen im Haus A, (2- bis 4- Zimmerwohnungen in verschiedenen Größen) diese befinden sich im 2. Stock und sind Barrierefrei erreichbar. Das Objekt wird in 2023 fertiggestellt, eine Vermietung erfolgt ab dem 01.09.2023.
Ausstattung:
Die Wohnung verfügen über Parkettböden, Fliesen, Armaturen Badewanne oder Dusche, Waschmaschinenanschluss, Loggia, dezentrale Wohnungslüftung, Fußbodenheizung.
Die Wohnungen sind mit einem Aufzug zu erreichen.
Mietkosten:
Die Nettokaltmiete beträgt 9,50 €/m²
zzgl. Nebenkosten 3,50 €/m²
zzgl. Tiefgaragenstellplatz
und 3 Monatsmieten Kaution.
Bei den Nebenkosten ist die Betriebskostenverordnung in der jeweils aktuellen Fassung für die Abrechnung ausschlaggebend.
Grundrisse:
Grundriss Wohnung A2.1. (56,7m²)
Grundriss Wohnung A2.2. (50,26m²)
Grundriss Wohnung A2.3. (77,59m²)
Grundriss Wohnung A2.4. (91,33m²)
Die Wohnungen wurden nach KommWFP gefördert, eine Vergabe kann nur unter den Förderbestimmungen erfolgen, um die Berechtigung festzustellen ist es erforderlich den „Antrag auf Zuteilung einer kommunal geförderten Mietwohnung“ einzureichen.
Außerdem kann die Gemeinde Bad Feilnbach bei der Vergabe einer Wohnung in den "Wendelsteinhöfen" (Kranzhornstraße 13) mitwirken. Die Wohnung im EG mit Nord-Ost-Ausrichtung ist insgesamt ca. 152m² groß. (90m² Wohnfläche im EG plus 63m² Souterrain)
Die Mietkosten betragen 1680 € Kaltmiete. Die Wohnung ist ab ca. November/Dezember 2023 bezugsfertig.
Grundriss Wohnung Wendelsteinhöfe (153m²)
Antrag auf Zuteilung einer kommunal geförderten Mietwohnung zum Download
Vergabekriterien (Kommunal geförderter Wohnungsbau)
Für das erste Auswahlverfahren ist es erforderlich, dass der Antrag auf Zuteilung vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde Bad Feilnbach vorliegt.
Bei Fragen zur Vermietung wenden Sie sich bitte an Günter Sprenger (Bauverwaltung) unter guenter.sprenger(at)bad-feilnbach.de oder Tel. 08066/887-306.
Vorsorgliche Sperrung Jenbachsteig

Aufgrund der nassen vergangenen Wetterperiode wird ab sofort der Weg am Jenbach zum Brechries (Jenbachsteig) für Wanderer etc. gesperrt. Sobald es die Lage zulässt, wird der Weg wieder freigegeben!
Bitte nehmt Rücksicht bei der Nutzung von Wertstoffinseln
Türenschlagen, Glasklirren, Kavalierstart – Anwohner von Wertstoffinseln müssen bei der Entsorgung von Glas und Papier oftmals viel Lärm hinnehmen. Besonders ärgerlich und auch belastend sind die Geräusche, wenn Motoren und Autoradios beim Stopp unnötig laut weiterlaufen.
Werden die Wertstoffinseln dann auch noch am frühen Morgen, bei Nacht oder sonntags genutzt, ist das Maß des Erträglichen erreicht.
Um Anwohner vor unnötigem Lärm an Wertstoffinseln zu schützen, hat der Landkreis Rosenheim festgelegt, dass die Wertstoffinseln nur werktags von 7 – 20 Uhr benutzt werden dürfen. Sollten auf einem Schild vor Ort andere Einwurfzeiten angegeben sein, sind natürlich diese zu beachten. Verstöße gegen die zulässigen Einwurfzeiten können im Übrigen mit Bußgeld geahndet werden.
Im Interesse der Anwohner sowie auch im eigenen Interesse werden daher alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die zulässigen Einfüllzeiten zu halten und auf die Beschilderung vor Ort zu achten. Es sollte selbstverständlich sein, den eigenen Schallpegel beim Entsorgen möglichst niedrig zu halten und z. B. Motor und Autoradio abzustellen
Altpapiertonne
Die Leerungstermine für die Altpapiertonne der Firma Chiemgau Recycling finden Sie hier:
https://chiemgau-recycling.de/