Akustikdecke im Dorfgemeinschaftshaus Litzldorf

Die Gemeinde Bad Feilnbach hat zur Verbesserung der Raumakustik eine Akustikdecke im Dorfgemeinschaftshaus Litzldorf, Ortsteil der Gemeinde Bad Feilnbach eingebaut.

Die Maßnahme ist Bestandteil einer LEADER-Förderung gemäß der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Bei der Art und dem Umfang der Leistung handelt es sich um ca. 160m² Akustikdeckenpaneele mit Absorber, Akustikvlies und Unterkonstruktion, die nach Vorgaben eines Schallschutzgutachtens geliefert und im Saal eines eingeschossigen Gebäudeteils im Bereich der Dachuntersicht zwischen Sichtsparren montiert wurde.

Startschuss für die Mangfalltal Energie

Ab Mai 2024 versorgt die Mangfalltal Energie GmbH offiziell Privat- und Geschäftskunden in den Gemeindegebieten mit grünen Naturstromprodukten - und das zu fairen Konditionen für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Webseite der Mangfalltal-Energie GmbH.

Zusammen mehr erreichen.

Die Mangfalltal Energie GmbH steht für die saubere Energiezukunft unserer Region. Sieben Partner haben sich dafür mit einem gemeinsamen Ziel zusammengeschlossen: Die Energieversorgung des Mangfalltals in die eigene Hand zu nehmen, um sie unabhängiger und grüner zu gestalten – und das zu fairen Konditionen für ihre Bürgerinnen und Bürger.

100 Prozent Naturstrom für das Mangfalltal

Die Geschäftsführer Patrick Beyer und Stefan Barber freuen sich über den Start der Mangfalltal Energie. „Alles begann mit der Idee, die Energieversorgung des Mangfalltals unabhängiger zu machen und dabei fair und nachhaltig zu gestalten“, sagt Stefan Barber. „Die Gründung der Mangfalltal Energie ist ein konsequenter Schritt in die saubere Energiezukunft – damit unsere Heimat so schön bleibt, wie sie schon heute ist.“

Das Angebot der Mangfalltal Energie reicht von Haushaltsstrom über Wärmestrom bis hin zu Ladestrom für das Elektroauto. Eines haben alle Tarife gemeinsam: Geliefert wird 100 Prozent Naturstrom aus erneuerbaren Quellen – ohne CO2-Emissionen, ohne Kernkraft und ohne fossile Brennstoffe. E-Autofahrer finden in naher Zukunft noch weitere Produkte, z.B. eine Ladekarte zum günstigen Laden unterwegs oder die attraktive E-Auto Prämie (THG).

Ebenso können sich Gewerbekunden ab 25.000 kWh über ein individuelles Angebot mit persönlicher Betreuung vor Ort freuen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich den attraktiven Sondervertrag Naturstrom der Mangfalltal Energie GmbH hier sichern.

Bitte geben Sie den ausgefüllten Vertrag in der Gemeinde/Vorzimmer ab.


Grundsteuerumschreibung bei Eigentümerwechsel

Nachfolgende Information ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundstücke, Eigentumswohnungen bzw. Eigenheime in den Jahren 2022 und 2023 verkauft haben und nach wie vor nicht auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wurden.

Nachdem das Finanzamt Rosenheim, als Bewertungsstelle der Grundsteuer, für die Gemeinde Bad Feilnbach zuständig ist, die Änderungen der Eigentumsverhältnisse mittels Grundsteuermessbescheid vorzunehmen, hat die Gemeinde Bad Feilnbach leider keine andere Möglichkeit, bis zur Neuveranlagung durch das Finanzamt, die Grundsteuer vom derzeitigen Eigentümer (Verkäufer) einzufordern.

Auf Grund der Grundsteuerreform ab 2025 werden die Änderungen bei Grundbesitz, wie Verkauf, Erbschaften, Schenkungen etc., vom Finanzamt nur sehr spärlich bis gar nicht umgeschrieben.

Diese Situation ist sowohl für die Gemeinde Bad Feilnbach, als auch für die Bürgerinnen und Bürger sehr unbefriedigend um nicht zu sagen auch ärgerlich.

Wir können nur an Sie, als unmittelbar beteiligte Partei, appellieren, sich direkt an das Finanzamt Rosenheim zu wenden, um die Bearbeitung der Vorgänge zu beschleunigen. Die entsprechenden Durchwahlnummern der zuständigen Sachbearbeiter/innen lauten:

                               Tel. 08031/201 + Nebenstelle 555, 556 oder 616

Außerdem besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, dass der neue Eigentümer (Käufer), bis zur Verbescheidung durch das Finanzamt, die Grundsteuer bereits jetzt bezahlt. Grundlage hierfür ist auch der Notarvertrag, der besagt, dass ab dem Zeitpunkt des Verkaufs, die Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentümer übergehen. Ob die Zahlungen des Käufers gleich direkt an die Gemeinde Bad Feilnbach oder an den Verkäufer erfolgen, bleibt jedem selbst überlassen.

Die Gemeinde bittet daher um Ihr Verständnis, dass die anfallenden Grundsteuern auch bei den veranlagten Grundstückseigentümern, bis zur Änderung, auch eingefordert, wenn notwendig auch vollstreckt, werden müssen.

Überzahlte Steuern werden nach erfolgter Umschreibung selbstverständlich unverzüglich zurück-erstattet.

 

 

Einführung Digitaler Bauantrag und Zuständigkeitsänderungen

Wir bitten um Beachtung!

Das Landratsamt Rosenheim bietet Ihnen ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit an, Ihren Bauantrag digital einzureichen.

Ab dem 01.11.2023 erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellungisolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Gemeinde. Alle anderen Anträge sind beim -Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform (1-fach) einzureichen.

Bei Fragen rund um die digitale Antragsstellung können Sie sich an Frau Bruhnke unter der Telefonnummer 08031/392-3121 oder per E-Mail an nicole.bruhnke(at)lra-rosenheim.de wenden.

Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag-wann-wird-das-verfahren-umgestellt


Zusammenfassung der Bürger-Anliegen zum Thema „Hotelanlage“

Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren Nr. 90 „SO Hotel Brandfeld“ wurde durch eine öffentliche Veranstaltung am 29.06.2023 der breiten Öffentlichkeit der neue städtebauliche Entwurf (Wettbewerbssieger) erläutert und die Möglichkeit der Diskussion mit Verwaltung und Architekten gegeben.

In diesem Rahmen wurden erneut Anregungen und Problemstellungen geäußert und Fragen gestellt. Bürgermeister Wallner hat sich dabei für die konstruktive Beteiligung bedankt.

Die Moderatorin des Abends, Frau Grundler, hat die wesentlichen Wortmeldungen im nachfolgenden Dokument zusammengefasst. Die Beiträge aus dieser Veranstaltung werden vom Gemeinderat in der Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Projekt- und Bauleitplanung in öffentlichen Gemeinderatssitzungen abgearbeitet.

Zusammenfassung der Bürger-Anliegen zum Thema „Hotelanlage zum Download

 

 


Vorsorgliche Sperrung Jenbachsteig

Aufgrund der nassen vergangenen Wetterperiode wird ab sofort der Weg am Jenbach zum Brechries (Jenbachsteig) für Wanderer etc. gesperrt. Sobald es die Lage zulässt, wird der Weg wieder freigegeben!


 

 

 

 

Bitte nehmt Rücksicht bei der Nutzung von Wertstoffinseln

Türenschlagen, Glasklirren, Kavalierstart – Anwohner von Wertstoffinseln müssen bei der Entsorgung von Glas und Papier oftmals viel Lärm hinnehmen. Besonders ärgerlich und auch belastend sind die Geräusche, wenn Motoren und Autoradios beim Stopp unnötig laut weiterlaufen.

Werden die Wertstoffinseln dann auch noch am frühen Morgen, bei Nacht oder sonntags genutzt, ist das Maß des Erträglichen erreicht.

Um Anwohner vor unnötigem Lärm an Wertstoffinseln zu schützen, hat der Landkreis Rosenheim festgelegt, dass die Wertstoffinseln nur werktags von 7 – 20 Uhr benutzt werden dürfen. Sollten auf einem Schild vor Ort andere Einwurfzeiten angegeben sein, sind natürlich diese zu beachten. Verstöße gegen die zulässigen Einwurfzeiten können im Übrigen mit Bußgeld geahndet werden.

Im Interesse der Anwohner sowie auch im eigenen Interesse werden daher alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die zulässigen Einfüllzeiten zu halten und auf die Beschilderung vor Ort zu achten. Es sollte selbstverständlich sein, den eigenen Schallpegel beim Entsorgen möglichst niedrig zu halten und z. B. Motor und Autoradio abzustellen