Geburt
Am Standesamt erhalten Sie alle Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes
Nachstehend finden Sie Kurzinformationen und weitere nützliche Links:
Geburtsurkunde
Die Geburtsbeurkundung umfasst den genauen Zeitpunkt und den Ort der Geburt sowie die Vornamen, den Familiennamen des Kindes und dessen Eltern.
Weitere Informationen zur Geburtsurkunde erhalten Sie auch auf dem BayernPortal.
Geburtenanmeldung
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Weitere Informationen zur Geburtenanmeldung erhalten Sie auch auf dem BayernPortal.
Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.