Feuerwerk

Erlaubnis zum Abbrennen eines privaten Feuerwerks ("Silvesterfeuerwerk" als Kleinfeuerwerk) in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. bei besonderen Anlässen (z.B. 80. Geburtstag, Jubiläen,...)

Unter bestimmten (Sicherheits-) Auflagen ist ein solches Feuerwerk möglich. Auch die Ausnahme vom Verkaufsverbot zur Beschaffung der Feuerwerkskörper bei den Herstellern kann in die Erlaubnis aufgenommen werden.

Der Antrag ist frühzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu stellen. Die Bescheidgebühr beträgt ca. 70,00 - 100,00 € und Auslagen für die Zustellung.

Hier können Sie sich den Antrag ganz einfach downloaden und bei der Gemeinde abgeben.

Dateiname Info
Antrag Feuerwerk 22 KB

Brauchtumsfeuer

Johanni-, Oster- oder Sonnwendfeuer

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer anzünden möchten, müssen Sie diese Veranstaltung mindestens eine Woche zuvor in der Gemeinde anzeigen (siehe Formular unten).

Ganz allgemein gilt:

  • Für die Umgebung darf keine Brandgefahr entstehen
  • Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden
    • mind. 100 Meter von einem Wald
    • mind. 100 Meter von leicht entzündlichen Stoffen
    • mind. 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen (vom Dachvorsprung ab gerechnet)
    • mind. 5 Meter von sonstigen brennbaren Stoffen

IMMER zu beachten:

  • Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.
  • Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
  • Bei Verlassen des Ortes müssen Feuer UND Glut erloschen sein.
  • Übrig gebliebenes Brennmaterial ist – wie sonstiger Abfall – wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

ACHTUNG:

Bei aktueller Waldbrandgefahr/Trockenheit (siehe Fernseh-Nachrichten oder im Internet unter www.dwd.de) sind auch bereits angezeigte oder genehmigte Feuer VERBOTEN!

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Für Sie zuständig

Sophia Gasteiger
Friedhofsverwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus EG Zi. 08
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-116
+49 8066 887-59197