Feuerwerk & Brauchtumsfeuer
Informationen und Anträge zu privaten Feuerwerken und Brauchtumsfeuern
Feuerwerk
Erlaubnis zum Abbrennen eines privaten Feuerwerks ("Silvesterfeuerwerk" als Kleinfeuerwerk) in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. bei besonderen Anlässen (z.B. 80. Geburtstag, Jubiläen,...)
Unter bestimmten (Sicherheits-) Auflagen ist ein solches Feuerwerk möglich. Auch die Ausnahme vom Verkaufsverbot zur Beschaffung der Feuerwerkskörper bei den Herstellern kann in die Erlaubnis aufgenommen werden.
Der Antrag ist frühzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) zu stellen. Die Bescheidgebühr beträgt ca. 70,00 - 100,00 € und Auslagen für die Zustellung.
Hier können Sie sich den Antrag ganz einfach downloaden und bei der Gemeinde abgeben.
Dateiname | Info |
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Antrag Feuerwerk | 22 KB |
Brauchtumsfeuer
Johanni-, Oster- oder Sonnwendfeuer
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer anzünden möchten, müssen Sie diese Veranstaltung mindestens eine Woche zuvor in der Gemeinde anzeigen (siehe Formular unten).
Ganz allgemein gilt:
- Für die Umgebung darf keine Brandgefahr entstehen
- Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden
- mind. 100 Meter von einem Wald
- mind. 100 Meter von leicht entzündlichen Stoffen
- mind. 5 Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen (vom Dachvorsprung ab gerechnet)
- mind. 5 Meter von sonstigen brennbaren Stoffen
IMMER zu beachten:
- Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.
- Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
- Bei Verlassen des Ortes müssen Feuer UND Glut erloschen sein.
- Übrig gebliebenes Brennmaterial ist – wie sonstiger Abfall – wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
ACHTUNG:
Bei aktueller Waldbrandgefahr/Trockenheit (siehe Fernseh-Nachrichten oder im Internet unter www.dwd.de) sind auch bereits angezeigte oder genehmigte Feuer VERBOTEN!
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach