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Interkommunale Zusammenarbeit

Die Kommunen Bad Feilnbach und Irschenberg haben für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.

1. Beginn Bestandsaufnahme und 2. Markterkundungsverfahren

Die Gemeinde Bad Feilnbach führt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) ein Markterkundungsverfahren durch.

  • Bekanntmachung Markterkundung
  • Karte für die Markterkundung

3. Ergebnis vom Markterkundungsverfahren zum Breitbandausbau in der Gemeinde Bad Feilnbach

Die Gemeinde Bad Feilnbach hat vom 22.08.2014 bis 06.10.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt.

  • Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Die Gemeinde Bad Feilnbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Beginn des Auswahlverfahrens:   25.07.2015

Frist zur Angebotsabgabe:   27.10.2015 15:00 Uhr

Fristverlängerung

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 - gemäß des genannten Verfahrens wird die Frist zur Abgabe von Angeboten von Netzbetreibern bis zum 15.12.2015 15:00 Uhr verlängert.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

  • Bekanntmachung Auswahlverfahren
  • Übersichtskarte Auswahlverfahren
  • Entwurf des Kooperationsvertrages
  • Musterdokument Wirtschaftlichkeitslücke
  • Hinweisdokument Wirtschaftlichkeitslücke

Aufhebung des Auswahlverfahrens

Seitens eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Gemeinde Bad Feilnbach mit dem Erschließungsgebiet "Bad Feilnbach" wurde noch während des Auswahlverfahrens ein Angebot für einen Breitbandausbau mit Glasfasertechnik (FTTH und FTTC) in Bad Feilnbach ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln abgegeben.

Das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 - wird somit vor Ablauf der Frist zur Abgabe von Angeboten von Netzbetreibern bis zum 15.12.2015, 15:00 Uhr, aufgehoben. Sofern Angebote bereits vorliegen bzw. noch eingehen, werden diese ungeöffnet zur Entlastung der Gemeinde an den Bieter zurückgesendet.

Gemeinde Bad Feilnbach, den 14.12.2015
gez. Hans Hofer - 1. Bürgermeister


Alle Informationen zum 2. Förderverfahren finden Sie hier.