Seit 01.01.1999 wird der Fischereischein grundsätzlich mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein auf Lebenszeit erteilt. Der Fischereischein kann bei der Erteilung des Fischereischeins nach Wahl für fünf aufeinander folgende Jahre oder als Einmalzahlung auf Lebenszeit bezahlt werden.

Fischereischein für Jugendliche

Jugendliche, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein erhalten, der mit Wirkung vom Ausstellungstag für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljähriger, Inhabers eines Fischereischeines.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung bestanden haben, erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit, sofern sie nicht ausdrücklich die Erteilung des Jugendfischereischeins beantragen.
Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich nur volljährige Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben.

Welche Anlagen sind nötig?

Bei Fischereischein auf Lebenszeit sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zeugnis über bestandene Fischerprüfung oder vergleichbarer Nachweis
  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Persönliches Erscheinen bei Beantragung wegen Unterschrift auf Fischereischein

Bei Jugendfischereischein auf Lebenszeit sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Mindestalter beträgt 10 Jahre
  • Einverständniserklärung des (der) Erziehungsberechtigten
  • 1 Lichtbild
  • Ausweis
  • Persönliches Erscheinen bei Beantragung wegen Unterschrift auf Fischereischein

Bei Jahresfischereischein (nur für Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • 1 Lichtbild
  • Pass
  • Persönliches Erscheinen bei Beantragung wegen Unterschrift auf Fischereischein

Tageskarten sind direkt bei der Kur- und Gästeinformation bzw. dem örtlichen Fischereiverein erhältlich.

Kosten:

Fischereischein auf Lebenszeit

a) Neuausstellung

  • Gebühr: 35,00 €
  • Fischereiabgabe: 40,00 € für 5 Jahre oder bei Einmalzahlung zwischen 32,00 € und 300,00 € (gestaffelt nach Lebensalter)
  • Wer bei der Zahlung bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabe befreit.

b) Verlängerung

  • Gebühr: 5,00 €
  • auf weitere 5 Jahre 40,00 € auf Lebenszeit gestaffelt nach Lebensalter zwischen 32,00 € und 300,00 €

Jugendfischereischein

  • Gebühr 5,00 €
  • Fischereiabgabe: 10,00 €

Jahresfischereischein

  • Gebühr: 7,50 €
  • Fischereiabgabe: 15,00 €

Bearbeitungszeit: 3 Arbeitstage nach Beantragung

Vorgehensweise der Antragstellung:

  • Persönliches Erscheinen notwendig
  • Das Formular ist unterschrieben und mit Lichtbild bei der Gemeinde persönlich abzugeben.

Alle wichtige Informationen zur Staatlichen Fischerprüfung finden Sie unter www.lfl.bayern.de

Für Sie zuständig

Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112
Veronika Gasteiger
Sozialamt, Rentenstelle
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-114
+49 8066 887-59112