Bürgerbegehren & Bürgerentscheid
Ansprechpartner, Wissenswertes und weiterführende Links
Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Nähere Informationen finden Sie im BayernPortal.
Für Sie zuständig
Helge Dethof
Geschäftsleitung
Rathaus OG Zi. 13
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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+49 8066 887-100
+49 8066 887-59199