Als ländlicher Kur- und Tourismusort ist die Gemeinde Bad Feilnbach einem starken Nachfragedruck auf Bauland von außen ausgesetzt. Dadurch gerät die örtliche Bevölkerung bei der Baulandsuche immer mehr ins Hintertreffen. Die Gemeinde wird daher künftig neues Bauland nur dann ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit auch der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden kann.

Dieses Modell dient vor allem dazu, jungen Familien mit Kindern und weniger begüterten Personen die Möglichkeit zu geben, im Gemeindebereich Baugrund zu erschwinglichen Preisen erwerben zu können. Die Sicherstellung und die Vergabe des vorgesehenen Baulandes haben nach den in diesen Richtlinien festgeschriebenen Grundsätzen zu erfolgen. Die bisherigen Richtlinien bzgl. der Vergabekriterien mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 13.09.2012 werden aufgehoben. 

Die neue Richtlinie können Sie hier herunterladen.

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