Befreiungen von den Festsetzungen des Bauplans
Gemeinde Bad Feilnbach - Befreiungen von Festsetzungen des Bauplans
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben können Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung erteilt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im BayernPortal.
Für Sie zuständig
Alexander Beer
Bauamtsleitung
Rathaus OG Zi. 19
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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+ 49 8066 887-300
+49 8066 887-59199