Befreiungen von den Festsetzungen des Bauplans
Gemeinde Bad Feilnbach - Befreiungen von Festsetzungen des Bauplans
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben können Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung erteilt werden.
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