Bei verfahrensfreien Bauvorhaben können Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung erteilt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie im BayernPortal.

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