Personalausweis

Für die Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild

Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Ein Personalausweis kostet:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 €
  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37,00 €

Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung bar oder mit ec-Karte im Meldeamt zu bezahlen. Der Personalausweis muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden. In Ausnahmefällen kann die Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Vollmacht dazu finden Sie hier zum Download.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Vollmacht zur Abholung vollständig ausgefüllt ist. Weitere Informationen zur Beantragung eines Reisepasses erhalten Sie beim BayernPortal.

Reisepass

Für die Beantragung eines Reisepasses sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild

Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Ein Reisepass kostet:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 €
  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 €

Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung bar oder mit ec-Karte im Meldeamt zu bezahlen. Der Reisepass muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden. In Ausnahmefällen kann die Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Vollmacht dazu finden Sie hier zum Download.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Vollmacht zur Abholung vollständig ausgefüllt ist. Weitere Informationen zur Beantragung eines Reisepasses erhalten Sie beim BayernPortal.

Kinderreisepass

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
  • Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)

Für die Beantragung ist eine Vorsprache beider Elternteile und des Kindes beim Einwohnermeldeamt erforderlich (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).

Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen. Ein Kinderreisepass kostet 13,00 € und wird bei der Beantragung ausgestellt. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, der Pass kann bei noch aktueller Gültigkeit um ein weiteres Jahr verlängert werden (Kosten: 6,00 €).

Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung bar oder mit ec-Karte im Meldeamt zu bezahlen. Weitere Informationen zur Beantragung eines Reisepasses erhalten Sie beim BayernPortal.

Für Sie zuständig

Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112
Veronika Gasteiger
Sozialamt, Rentenstelle
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-114
+49 8066 887-59112
Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112