Ausweise & Pässe
Beantragen Sie in der Gemeinde Bad Feilnbach Ihre Ausweise und Pässe
Hinweis!
Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Passbilder zum Beantragen von Ausweisdokumenten verwendet werden. Ausgedruckte Passbilder werden dann nicht mehr akzeptiert.
Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen ab Mai 2025 von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form übermittelt werden.
Alternativ können Behörden anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde aufzunehmen. Bei der Gemeinde Bad Feilnbach ist dies jedoch nicht möglich. Die Bürger von Bad Feilnbach müssen daher in einem zertifizierten Fotostudio Fotos machen lassen.
Weitere Informationen zum neuen Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Personalausweis
Für die Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (max. 6 Monate alt)
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Ein Personalausweis kostet:
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 €
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37,00 €
Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung bar oder mit ec-Karte im Meldeamt zu bezahlen. Der Personalausweis muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden. In Ausnahmefällen kann die Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Vollmacht dazu finden Sie hier zum Download.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Vollmacht zur Abholung vollständig ausgefüllt ist. Weitere Informationen zur Beantragung eines Reisepasses erhalten Sie beim BayernPortal.
Reisepass
Für die Beantragung eines Reisepasses sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (max. 6 Monate alt)
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Ein Reisepass kostet:
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 €
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 70,00 €
Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung bar oder mit ec-Karte im Meldeamt zu bezahlen. Der Reisepass muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden. In Ausnahmefällen kann die Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Vollmacht dazu finden Sie hier zum Download.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Vollmacht zur Abholung vollständig ausgefüllt ist. Weitere Informationen zur Beantragung eines Reisepasses erhalten Sie beim BayernPortal.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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