Anmeldung

Bitte erscheinen Sie persönlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in Bad Feilnbach im Einwohnermeldeamt (EG, Zi. 4). Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis und Reisepass (zur Änderung der Anschrift)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist seit dem 1. November 2015 erforderlich. Damit bestätigt der Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter), dass Sie auch tatsächlich dort eingezogen sind, eine Anmeldung ohne das Wissen des Vermieters ist damit nicht mehr möglich. Auch wenn Sie selbst Eigentümer der Wohnung sind, wird eine solche Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese können Sie hier herunterladen und ausfüllen.

Die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnsitz übernehmen wir elektronisch für Sie.

Abmeldung

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen - also von Bad Feilnbach nach z.B. München - brauchen Sie sich nicht abzumelden sondern lediglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug an Ihrem neuen Wohnsitz anzumelden.

Das gilt nicht, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz in Bad Feilnbach abmelden möchten, oder ins Ausland verziehen.

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Bad Feilnbach umziehen, ist eine Ummeldung erforderlich. Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass (zur Änderung der Anschrift)
  • Wohnunsgeberbestätigung für die neue Wohnung.

Wir weisen darauf hin, dass eine verspätete An-, Ab- oder Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

Für Sie zuständig

Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112
Veronika Gasteiger
Sozialamt, Rentenstelle
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-114
+49 8066 887-59112
Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112