An-, Ab-, Ummeldung
Das Einwohnermeldeamt Bad Feilnbach informiert: Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihres Wohnsitzes
Anmeldung
Bitte erscheinen Sie persönlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in Bad Feilnbach im Einwohnermeldeamt (EG, Zi. 4). Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis und Reisepass (zur Änderung der Anschrift)
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist seit dem 1. November 2015 erforderlich. Damit bestätigt der Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter), dass Sie auch tatsächlich dort eingezogen sind, eine Anmeldung ohne das Wissen des Vermieters ist damit nicht mehr möglich. Auch wenn Sie selbst Eigentümer der Wohnung sind, wird eine solche Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese können Sie hier herunterladen und ausfüllen.
Die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnsitz übernehmen wir elektronisch für Sie.
Abmeldung
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen - also von Bad Feilnbach nach z.B. München - brauchen Sie sich nicht abzumelden sondern lediglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug an Ihrem neuen Wohnsitz anzumelden.
Das gilt nicht, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz in Bad Feilnbach abmelden möchten, oder ins Ausland verziehen.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Bad Feilnbach umziehen, ist eine Ummeldung erforderlich. Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:
- Personalausweis und Reisepass (zur Änderung der Anschrift)
- Wohnunsgeberbestätigung für die neue Wohnung.
Wir weisen darauf hin, dass eine verspätete An-, Ab- oder Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für Sie zuständig
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
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