Anmeldung

Bitte erscheinen Sie persönlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in Bad Feilnbach im Einwohnermeldeamt (EG, Zi. 4). Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis und Reisepass (zur Änderung der Anschrift)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist seit dem 1. November 2015 erforderlich. Damit bestätigt der Wohnungsgeber (in der Regel der Vermieter), dass Sie auch tatsächlich dort eingezogen sind, eine Anmeldung ohne das Wissen des Vermieters ist damit nicht mehr möglich. Auch wenn Sie selbst Eigentümer der Wohnung sind, wird eine solche Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese können Sie hier herunterladen und ausfüllen.

Die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnsitz übernehmen wir elektronisch für Sie.

Abmeldung

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen - also von Bad Feilnbach nach z.B. München - brauchen Sie sich nicht abzumelden sondern lediglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegzug an Ihrem neuen Wohnsitz anzumelden.

Das gilt nicht, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz in Bad Feilnbach abmelden möchten, oder ins Ausland verziehen.

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Bad Feilnbach umziehen, ist eine Ummeldung erforderlich. Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass (zur Änderung der Anschrift)
  • Wohnunsgeberbestätigung für die neue Wohnung.

Ummeldung eines minderjährigen Kindes

Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an-/ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn:
  • bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind von nur einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet wird

          oder

  • wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird
  • der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises/Reisepass des anderen Elternteil beizufügen
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung

Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:

  • Sorgerechtsbeschluss / Scheidungsurteil
  • Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes dazu Kopie des Personalausweises des anderen Sorgeberechtigten
  • Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung

Wir weisen darauf hin, dass eine verspätete An-, Ab- oder Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

Für Sie zuständig

Annika Selmayr
Einwohnermeldeamt
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-112
+49 8066 887-59112
Veronika Gasteiger
Sozialamt, Rentenstelle
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-114
+49 8066 887-59112
Christiane Silvers
Gewerbeamt, Veranstaltungen
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-110
+49 8066 887-59112