Richtlinien zur Sicherung, Erwerb und Vergabe von Bauland für Einheimische

Gemeindebeschluss vom 13. September 2012

Hinweis auf Änderung des Teil B - Vergaberichtlinien

Als ländlicher Kur- und Fremdenverkehrsort ist die Gemeinde Bad Feilnbach einem starken Nachfragedruck auf Bauland von außen ausgesetzt. Dadurch gerät die einheimische Bevölkerung bei der Baulandsuche immer mehr ins Hintertreffen.

Die Gemeinde wird daher künftig neues Bauland nur dann ausweisen, wenn sichergestellt werden kann, dass damit in erster Linie der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden kann. Dieses Modell dient vor allem dazu, jungen Familien mit Kindern die Möglichkeit zu erhalten, im Gemeindebereich Baugrund zu erschwinglichen Preisen erwerben zu können.
Die Sicherstellung und die Vergabe des für die einheimische Bevölkerung vorgesehenen Baulandes haben nach den in diesen Richtlinien festgeschriebenen Grundsätzen zu erfolgen. Die bisherigen Richtlinien mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 12.12.2002 werden aufgehoben und entfallen ersatzlos. Ebenso werden die Vergaberichtlinien vom 16.09.2002 aufgehoben und neu gefasst.

A. Sicherung und Ausweisung von Bauland für Einheimische

Download Richtlinie Sicherung, Erwerb und Vergabe von Bauland für Einheimische

 

B. Vergaberichtlinien für gemeindliches Bauland

Achtung! Änderung der Vergaberichtlinien vom 11.09.2018 "Heimat Bad Feilnbach"

Teil A gilt weiterhin