Bekanntmachung Hebesatzsatzung

Ab 01.01.2025

Bekanntmachung

Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Bad Feilnbach (Hebesatzsatzung)

Die Gemeinde Bad Feilnbach hat die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Bad Feilnbach (Hebesatzsatzung) neu erlassen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung liegt in der Verwaltung der Gemeinde Bad Feilnbach, Rathausplatz 1, Zimmer 20, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.

 

Bad Feilnbach, 15.10.2024

 

Max Singer
Erster Bürgermeister