Schöffenwahl 2023

Für die Jahre 2024 – 2028 findet in diesem Jahr wieder die Schöffenwahl bzw. die Jugendschöffenwahl statt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichtes und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das Amt eines Schöffen ist ehrenamtlich. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Broschüre zur Schöffenwahl zum Download

Merkblatt zur Schöffenwahl zum Download

Leitfaden für Jugendschöffen zum Download

Bewerbungsformular zum Download

Bewerbungsformular für Jugendschöffen zum Download

Die Wahlvorschläge für das Schöffenamt müssen bis Dienstag, 11. April 2023 im Vorzimmer der Gemeindeverwaltung Bad Feilnbach eingegangen sein. (Tel. 08066/887-101)

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte bis Freitag, 24. Februar 2023 an das Jugendamt des Landkreises Rosenheim. E-Mail: kreisjugendamt(at)lra-rosenheim.de