Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung touristischer Dienstleistungen und Gastaufnahmebedingungen der Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach

Die Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach vermittelt in fremdem Namen touristische Dienstleistungen und Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, privaten Zimmervermietungen und Ferienwohnungen; nachfolgend: Leistungsträger).

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach und dem Leistungsträger geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1.1 Diese AGB gelten für die Vermittlung von Unterkünften und von touristischen Dienstleistungen durch die Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach, Rathausplatz 1, 83075 Bad Feilnbach, Tel: +49 8066 887440, Fax: +49 8066 887 59499, E-Mail: info@bad-feilnbach.de, nachfolgend Kur- und Gästeinformation genannt, an Gäste.

1.2 Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennt die BF nicht an, es sei denn, sie hätte diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.

1.3 Die Kur- und Gästeinformation wird, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ausschließlich als Vermittler von Leistungen tätig.

1.4 Ein Vertrag über die vermittelte Leistung kommt damit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande.

1.5 Die Kur- und Gästeinformationhat keinen Einfluss auf die präsentierten Angebote der Leistungsträger, deren Inhalte, Umfang und Qualität. Sie haftet nicht für die Angaben der Leistungsträger, die von diesen zu erbringende Leistung und für Störungen dieser Leistung.

1.6 Die Kur- und Gästeinformationist nicht Reiseveranstalter oder Mitveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff BGB. Sie ist lediglich vom Reiseveranstalter beauftragt, die hierzu erforderlichen Leistungen zu verschaffen. Gegenüber dem Gast bleibt allein der Reiseveranstalter gemäß den reisevertraglichen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuchs verantwortlich.

1.7 Eine mögliche Haftung der Kur- und Gästeinformationaus dem Vermittlungsvertrag bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

1.8 Die Vermittlungsleistung der Kur- und Gästeinformationist für den Gast kostenfrei.

2. Vertragsschluss / Buchung

2.1 Die Kur- und Gästeinformationpräsentiert in ihren Buchungsgrundlagen (Katalogen, Prospekten, Angebotsschreiben, Website) verschiedene touristische Leistungen, die durch den Gast unmittelbar über die Kur- und Gästeinformation gebucht werden können.

2.2 Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem jeweiligen Leistungsträger, vertreten durch die Kur- und Gästeinformation, ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages bzw. Reisevertrages an. Grundlage und Inhalt dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibungen aus der der Buchung zugrunde liegenden Buchungsgrundlage. Die Buchung ist formlos möglich, sollte jedoch zu Beweiszwecken möglichst schriftlich oder über das Internet erfolgen.

2.3 Die Annahme dieses Angebots kommt durch die Buchungsbestätigung der Kur- und Gästeinformationzustande, die diese als Vertreterin des Leistungsträgers in der Regel nach kurzer Bearbeitungszeit vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, daß dieser innerhalb einer Frist von 10 gegenüber der Kur- und Gästeinformation oder dem Leistungsträger annehmen kann. Während dieser Frist sind die Kur- und Gästeinformation und der Leistungsträger an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber der Kur- und Gästeinformationoder den Leistungsträger erfolgen.

2.5 Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Buchungsgrundlage (Angebotsschreiben, Katalog oder Internetseite) und aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

3.2 Nebenabreden, die zu einer Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung führen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Kur- und Gästeinformationoder dem Leistungsträger.

3.3 Alle auf der Website enthaltenen Informationen werden der Kur- und Gästeinformationvon ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Angaben der Leistungsträger zu Terminen und Veranstaltungen, die nicht Gegenstand der konkreten Buchung sind, können zeitlichen Veränderungen oder Verschiebungen unterliegen und sind daher unmittelbar beim Leistungsträger/Veranstalter zu erfragen. Die Kur- und Gästeinformationübernimmt hierfür keine Gewähr.

3.4 Der Leistungsträger ist mit Abschluss des Vertrages verpflichtet, dem Gast die gebuchte Leistung für die Dauer des Vertrages zur Verfügung zu stellen. Er hat die vertraglich vereinbarte Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität in einer dem in der Buchungsgrundlage angegebenen Standard entsprechenden Art und Weise zu erbringen.

3.5 Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Leistung abzunehmen und den hierfür zu entrichtenden Leistungspreis zu bezahlen.

4. Preise und Preisänderungen

4.1 Die in der Buchungsgrundlage (Katalog, Prospekt, Angebotsschreiben oder Website) angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht diesbezüglich etwas anderes angegeben oder zwischen den Parteien vereinbart ist. Insbesondere verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (für z.B. Strom, Gas u. Wasser), die örtliche Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe und die Kosten von Zusatzleistungen können zusätzlich zum in der Buchungsgrundlage angegebenen Preis anfallen und als Nebenkosten gesondert aufgeführt sein.

4.2 Verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Preisangaben ist der jeweilige Leistungsträger, der auch die Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben trägt. Die Kur- und Gästeinformationübernimmt hierfür keine Gewähr.

4.3 Es gelten die sich aus der im Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Buchungsgrundlage ergebenden Preise. Die jeweils ältere Buchungsgrundlage wird mit Veröffentlichung der neueren Buchungsgrundlage unwirksam.

5. Beherbergungsleistungen

5.1 Buchung und Anreise

Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger ein Beherbergungsvertrag zustande.

Der Leistungsträger ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen.

Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.

Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

5.2 Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.

Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.

Die Kur- und Gästeinformationoder der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht von der Kur- und Gästeinformationoder dem Leistungsträger zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.

Ist bei einer Beherbergungsleistung ein Leistungsträger aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Leistungsträger innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.

Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers.

Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.

5.3 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten.

Er darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung ist unzulässig.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Rüge nur gegenüber der Kur- und Gästeinformationgenügt nicht.

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Leistungsträger eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Leistungsträger die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Leistungsträger erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Leistungsträger. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

5.4 Fälligkeit der Buchungssumme und Anzahlung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Leistungsträger zu bezahlen.

Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Leistungsträger berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen.
5.5 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber der Kur- und Gästeinformationvom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme grundsätzlich bestehen.

Der Leistungsträger wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.

Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Leistungsträger diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Leistungsträger die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Leistungsträger zu bezahlende Richtwerte anerkannt:

Gebuchte Leistung: Quote:

Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %

Übernachtung mit Frühstück 80 %

Halbpension 70 %

Vollpension 60 %

Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung im Sinne von Ziff. (4) stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Leistungsträgers wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Die Kur- und Gästeinformation empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

5.6 Umbuchung

Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen Leistung, so werden seitens der Kur- und Gästeinformationbis 45 Tage vor Anreise keine Umbuchungsgebühren erhoben.

Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche – es sei denn, diese verursachen keinen besonderen Aufwand und nur geringfügige Kosten – nicht berücksichtigt werden.

Es steht dem Gast jedoch frei, nach Rücktritt vom Vertrag nach den vorstehenden Bedingungen, eine neue Buchung vorzunehmen.
5.7 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Leistungsträgers auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Leistungsträger wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.

Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Leistungsträger.

5.8 Sicherheiten

Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Leistungsträger an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

6. Pauschalangebote, Reiseleistungen

6.1 Buchung und Anreise

Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem Reiseveranstalter ein Reisevertrag zustande.

Zusätzlich zur Buchungsbestätigung und den allgemeinen Reiseunterlagen erhält der Gast vom Reiseveranstalter einen Sicherungsschein.

Die Anreise hat am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr zu erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, den Reiseveranstalter über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.

6.2 Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung

Nach Abschluss des Reisevertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Die Kur- und Gästeinformation oder der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht von der Kur- und Gästeinformation oder dem Reiseveranstalter zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.

Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.

6.3 Fälligkeit der Buchungssumme und Anzahlung

Sämtliche Zahlungen (Anzahlung oder Restzahlung) des Gastes sind – soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist - nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Eine Pflicht zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis einen Betrag von 75,00 Euro je Reiseteilnehmer nicht übersteigt.

Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25% des Reisepreises zu bezahlen.

Der Reise(rest-)preis ist nach Erhalt der Reiseunterlagen ohne weitere Zahlungsaufforderung zahlungsfällig, spätestens gegen Rechnungsstellung vier Wochen vor Reisebeginn.

Buchungen innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen vor Beginn der Reiseleistung verpflichten den Gast zur sofortigen Zahlung der Reiseleistung.

Im Falle von kurzfristigen Buchungen (eine Woche vor Reisebeginn) ist eine Bezahlung grundsätzlich nur durch Überweisung (Vorauszahlung), Lastschrift oder durch Kreditkarte möglich, wobei der Reisepreis spätestens einen Tag vor Anreise gutgeschrieben sein muss. In diesen Fällen erfolgt die Aushändigung der Reiseunterlagen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – in den Geschäftsräumen der Kur- und Gästeinformation.

6.4 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber der Kur- und Gästeinformationvom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so stehen dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung folgende pauschale Entschädigungen zu:

Bei einem Rücktritt

bis 45 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises

bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

am Tag des Reisebeginns

und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Die Kur- und Gästeinformation empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

6.5 Umbuchung

Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen Leistung, so werden seitens der Kur- und Gästeinformation bis 45 Tage vor Anreise keine Umbuchungsgebühren erhoben.

Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche – es sei denn, diese verursachen keinen besonderen Aufwand und nur geringfügige Kosten – nicht berücksichtigt werden.

Es steht dem Gast jedoch frei, nach Rücktritt vom Vertrag nach den vorstehenden Bedingungen, eine neue Buchung vorzunehmen.

6.6 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Reiseveranstalters auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen. Ersparte Aufwendungen und erzielte Erlöse aus der anderweitigen Verwertung sind dem Gast zu erstatten.

Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Leistungsträger.

6.7 Gewährleistung und Abhilfe

Die Gewährleistung für Reiseleistungen richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter.

Sind im Reisevertrag keine oder keine abweichenden Regelungen getroffen, so richtet sich die Gewährleistung nach den nachfolgenden Regeln:

Sind eine oder mehrere Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde, soweit dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, die Beseitigung des Reisemangels bzw. eine gleichwertige Ersatzleistung verlangen (Abhilfe).

Liegt ein Reisemangel vor und wird diesem trotz rechtzeitiger Anzeige innerhalb einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist nicht abgeholfen, so kann der Gast selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert oder ein besondere Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

Wird eine Reiseleistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und binnen angemessener gesetzter Frist nicht abgeholfen, so kann der Gast den Reisevertrag kündigen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wurde oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn dem Gast die Reise oder deren Fortsetzung aufgrund des Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbarem Grunde nicht zuzumuten ist.

Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, der vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten ist.

6.8 Obliegenheiten des Gastes

Der Gast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder der Kur- und Gästeinformation oder deren in den Reiseunterlagen benannten Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Der Gast hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum (Reiseenddatum) gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die fristgemäße Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

6.9 Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen im Reisevertrag.

Sind im Reisevertrag keine oder keine abweichenden Regelungen getroffen, so richtet sich die Haftung nach den nachfolgenden Regeln:

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der Reiseveranstalter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7. Eintrittskarten

7.1 Buchung, Bezahlung und Aushändigung / Übermittlung der Eintrittskarten

Der Gast kann durch Buchung bei der Kur- und Gästeinformation, soweit entsprechende Kontingente vorhanden sind, unmittelbar Eintrittskarten für verschiedene Veranstaltungen buchen. Bei Nichtverfügbarkeit besteht kein Anspruch auf die Vermittlung von Eintrittskarten.

Der Kartenpreis, die Buchungskosten und die Versandkostenpauschale für Eintrittkarten ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung in der Buchungsgrundlage.

Gebuchte Eintrittskarten sind, abhängig von der Vereinbarung mit dem Gast, entweder unmittelbar per Kreditkarte, nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung an die Kur- und Gästeinformation oder vor Ort gegen Aushändigung der Eintrittskarte, Fahrkarte oder des sonstigen Berechtigungsnachweises zu bezahlen.

Ist die Bezahlung durch Kreditkarte oder durch Überweisung vereinbart worden und wurde nicht die Abholung der Eintrittskarten am Veranstaltungsort (Abendkasse) oder bei der Kur- und Gästeinformation vereinbart, werden die Eintrittskarten unmittelbar nach endgültiger Gutschrift des Zahlbetrages auf dem Konto der Kur- und Gästeinformation an den Auftraggeber verschickt.

Das Risiko für Verzögerungen bei der Versendung der Eintrittskarten oder auf dem Bankwege trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

7.2 Rücktritt / Stornierung und Umbuchung

Der Umtausch oder die Rückgabe von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

Der Gast hat in diesem Falle, ebenso wie bei der Nichtinanspruchnahme der Eintrittskarte oder des Berechtigungsausweises keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises und der Buchungs-/Bearbeitungsgebühren.

8. Fremdenführer / Guides

Die Kur- und Gästeinformationvermittelt Fremdenführer/Guides für verschiedenste Führungen und Touren.

8.1 Buchung, Preise und Bezahlung

Soweit nicht in der Buchungsgrundlage anders angegeben, ist der Preis für die Leistungen des Fremdenführers unmittelbar in bar an diesen zu bezahlen.

Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsgrundlage und verstehen sich – es sei denn es ist etwas anderes vereinbart – exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventuell anfallender Eintrittsgelder, Parkgebühren oder anderen, mit der Führung zusammenhängenden Zusatzkosten.

8.2 Änderung und Stornierung, Verspätung und Nichterscheinen

Eine Änderung oder Stornierung ist nur bis spätestens 72 Stunden vor dem gebuchten Termin schriftlich gegenüber der Kur- und Gästeinformation möglich.

Für die Änderung oder Stornierung von Fremdenführerleistungen kann eine gesonderte Bearbeitungsgebühr berechnet werden.

Erfolgt eine Stornierung oder Änderung nicht rechtzeitig, wird der vereinbarte Leistungspreis ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

Die maximale Wartezeit eines Fremdenführers auf seinen Auftraggeber beträgt 60 Minuten und ist jedenfalls gesondert zur vereinbarten Leistung zu bezahlen.

9. Kaufverträge

9.1 Angebot und Annahme

Die Kur- und Gästeinformation bietet neben ihren Tourismusleistung auch vereinzelt Waren zum Kauf an.

Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Annahme dieses Angebots durch die Kur- und Gästeinformation ist erfolgt, wenn diese die Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert.

9.2 Belehrung nach dem Fernabsatzgesetz

9.2.1 Für alle Bestellungen von Waren bei der Kur- und Gästeinformation durch einen Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das Widerrufsrecht kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung ausgeübt werden.

Ausreichend für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Widerrufs an die Rathausplatz 1, 83075 Bad Feilnbach. Voraussetzung ist, das die Ware unbenutzt und originalverpackt ist.

9.2.2 Die Rücksendung der Ware erfolgt vorbehaltlich der Regelung unter c) auf Kosten der Kur- und Gästeinformation. Die Rücksendekosten werden lediglich vom Kunden als Vorschuss geleistet. Die Rücksendung hat durch Postpaket zu erfolgen, soweit die Ware als Postpaket versandt werden kann. Die Rücksendekosten werden zusammen mit dem Kaufpreis an den Kunden nach Rückgabe zurück erstattet. Eine "unfreie" Zusendung oder eine Nachnahmezusendung der rück zugebenden Ware an die Kur- und Gästeinformation ist unzulässig.

9.2.3 Liegt der Warenwert bei einem Betrag unter 40,- Euro, so werden die Rücksendekosten vom Käufer getragen. Käufer im Ausland tragen bei einer Rückgabe an die Kur- und Gästeinformationdie evtl. entstehenden zusätzlichen Bankkosten.

9.2.4 Hat der Kunde die Verschlechterung oder einen Untergang der Ware zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch, wenn eine Wertminderung durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eintritt. Ausgenommen hiervon ist eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, die lediglich der Prüfung der Ware dient. Der Kunde ist bei einer Nutzung der Ware zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet.

9.2.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten (z.B. Logoartikel), aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zu einer Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde sowie bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind und bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

10. Zusätzliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt grundsätzlich in bar, durch Überweisung (Vorkasse) oder durch Lastschrift. Weder die Kur- und Gästeinformation noch der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel (Scheck, Euroscheck-Kartenzahlung, Kreditkarte o. ä.) oder Fremdwährungen zur Zahlung zu akzeptieren.

11. Gewährleistung / Haftung

11.1 Die Angaben und Auskünfte der Vermittlungsstelle beruhen auf Aussagen und Angaben der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger. Die Vermittlungsstelle übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.

11.2 Die Vermittlungsstelle übernimmt weiterhin keine Gewähr für Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der vom Leistungsträger übermittelten Informationen. Allein die Leistungsträger sind hierfür verantwortlich.

11.3 Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der Leistungsträger für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

11.4 Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und, für den Gast erkennbar, nicht Bestandteil eines Pauschalangebots des Leistungsträgers sind und die bei der Buchung des Pauschalangebots oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.5 Die Kur- und Gästeinformation haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.

Die Haftung für die gebuchte Leistung selbst und für Leistungsstörungen/Mängel bei der Leistungserbringung liegt ausschließlich beim jeweiligen Leistungsträger.

11.6 Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes nach den Regeln über die Gastwirtshaftung nach den §§ 701 ff BGB bleibt durch vorstehende Regelungen unberührt.

12. Verjährung

12.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Leistungsträger und/oder der Kur- und Gästeinformation, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

12.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Leistungsträger als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

12.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Leistungsträger oder der Kur- und Gästeinformation Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Leistungsträger bzw. die Kur- und Gästeinformation die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Datenschutz

13.1 Die Kur- und Gästeinformation erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.

13.2 Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

13.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Vermittlungsleistung und zur Durchführung der Buchungen der vermittelten Leistung verwendet. Dabei ist die Kur- und Gästeinformation berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.

13.4 Die Kur- und Gästeinformation ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber der Kur- und Gästeinformationerklärt werden.

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Kur- und Gästeinformation bzw. den Leistungsträgern und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Klagen gegen die Kur- und Gästeinformation bzw. die Leistungsträger sind an deren Sitz zu erheben.

14.3 Für Klagen der Kur- und Gästeinformation bzw. eines Leistungsträgers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Kur- und Gästeinformationbzw. des Leistungsträgers maßgebend.
 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: März 2007

© RAe Müller, Szesnat & Wamsler, Marienstraße 5, 83278 Traunstein