Bad Feilnbach mit dem Titel „Heilbad“ garantiert Ihnen beste Voraussetzungen zum Abbau von Stress- und Alltagsbeschwerden und zur Heilung und Linderung von Krankheiten.

Das begehrte Prädikat wird nicht von leichter Hand vergeben und genießt deshalb national und international hohes Ansehen. Es setzt unter anderem eine wissenschaftlich anerkannte Luftqualität und ein therapeutisch anwendbares Klima voraus. Ein „Heilbad“ muss darüber hinaus auch über Einrichtungen wie Kurpark und Kurmittelhaus zur Anwendung des ortstypischen natürlichen Heilmittels verfügen.

Medizinische und therapeutische Betreuung sind selbstverständliche und wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung. Da diese Gegebenheiten wichtig für den Kurerfolg sind, werden sie ständig überprüft und ggf. verbessert.

Zuschüsse für Kuren und Mooranwendungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin gewährt!

Diese Zuschüsse erhalten Sie:

Bei der ambulanten Vorsorgeleistung (offene Kur, freie Kur):

Mit Hilfe Ihres Arztes bestimmen Sie den geeigneten Kurort. Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie für Ihren Badearzt den Badearztschein und für das Kurmittelhaus einen Kurmittelscheck.

Die ärztlichen Leistungen während der Kur werden von Ihrer Krankenkasse zu 100 % übernommen. Die Kosten für die ärztlich verordneten Kurmittel (Bäder, Massagen, Gymnastik etc.) werden zu 85% von der Krankenkasse getragen.
Von Ihnen werden in der Regel 15% als Selbstbeteiligung verlangt. Für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe erhalten Sie einen Zuschuss. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt, bei der Sie rechtzeitig einen Kurantrag stellen sollten.

Ihre 10 Schritte zur Kur in Bad Feilnbach

Kuren Sie sich gesund! Eine Kur im Natur-Heil-Dorf Bad Feilnbach ist weder verstaubt noch altmodisch, sondern der richtige Weg, um Körper und Seele in Einklang zu bringen und die Gesundheit zu erhalten. Und so leicht können Sie Ihre Kur beantragen:

  1. Anspruch
    Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine Kur, sobald sie medizinisch begründet ist.
  2. Ärztlicher Befund
    Jeder Kurantrag beginnt mit einem Gespräch beim behandelnden Arzt. Dieser rät Ihnen je nach Krankheitszustand zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.
  3. Kurantrag
    Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus, begründen den Antrag und reichen ihn bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie gemäß der Indikation Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben.
  4. Prüfung
    Der Kurantrag wird durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft.
  5. Genehmigung
    Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.
  6. Ablehnung
    Bei einer Ablehnung des Kurantrages kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
  7. Private Kur
    Sie können jederzeit auf eigene Kosten, also privat Kuren. Sie zahlen Ihre Übernachtungen und der Kurarzt verschreibt nach entsprechender Untersuchung die Heilmittelanwendungen. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient.
  8. Die Wahl des Kurorts
    Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung. Bad Feilnbach ist anerkannter Kurort. Unsere Kliniken sind Vertragspartner der Krankenkassen.
  9. Dauer
    Eine ambulante oder stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen.
  10. Kosten
    Bei einer stationären Rehabilitation, einer stationären Vorsorgeleistung sowie einer ambulanten Rehabilitation werden die Kosten übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kommt ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 € pro Tag, für Kleinkinder 21 € pro Tag. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

© Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Heilbäderverbandes.

Das Wichtigste im Überblick

Infoblatt "Ihr Weg zum Moorvollbad"

Standorte der Kur- & Gästeinformation, Moorbadeabteilung und Badeärzte:

Wünschen Sie nähere Informationen zu Ihrer Kur? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-440
+49 8066 887-59499