Bad Feilnbach

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Kur & Gästeinformation

Bahnhofstraße 5
83075 Bad Feilnbach
Telefon 08066 / 1444
Telefax 08066 / 906844
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Kurbeitrag

Wir möchen Ihnen nicht nur gerne den Sinn, sondern auch die Notwendigkeit der Kurtaxe verdeutlichen. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass die Kurtaxe von jedem Gast, ob zur Kur oder Ferien/Urlaubsaufenthalt, zu entrichten ist.

Mit den Kurtaxeeinnahmen werden viele Annehmlichkeiten finanziert, z.B. kostenfreies Fahren im Regionalverkehr, Kurkonzerte, Haus des Gastes, Gästewanderungen, Führungen, Unterhaltungsabende, Schwimmbäder, Rad- und Wanderwege (über 150 km), Beschilderung, Ruhebänke, Naturpark,  Musikpavillon, Gartenanlage und vieles mehr.

Sie sehen: Die Kurtaxe kommt Ihnen voll und direkt zugute. Sie ist eine notwenidge Voraussetzung und wurde für Sie so preiswert wie möglich festgelegt.

 

Der Kurbeitrag wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Wir bitte um Verständnis, dass für Schwerbehinderte wegen des preiswerten Kurbeitrages keine Ermäßigung gewährt werden kann.

 

Der Beitrag beträgt pro Aufenthalt im Zeitraum vom
1. November 2009 bis 31. März 2010:

 

K1 = Kurzone 1 
Jede Person ab 18 Jahre1,10 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre0,60 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 

K2 = Kurzone 2 
Jede Person ab 18 Jahre0,60 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre0,30 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 

 

Der Beitrag beträgt pro Aufenthalt im Zeitraum vom
1. April 2010 bis 31. Oktober 2010:

 

K1 = Kurzone 1 
Jede Person ab 18 Jahre1,50 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre1,00 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

  

K2 = Kurzone 2 
Jeder Person ab 18 Jahre1,00 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre0,60 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 

 

Der Beitrag beträgt pro Aufenthalt im Zeitraum vom
1. November 2010 bis 31. März 2011

 

K1 = Kurzone 1 
Jede Person ab 18 Jahre1,20 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre0,60 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 

K2 = Kurzone 2 
Jede Person ab 18 Jahre0,80 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre0,40 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 

Kurgebiet:

Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des Gemeindeteils Torfwerk Feilnbach und der im Gemeindeteil Bad Feilnbach liegenden Tregler-Alm und des gesamten Gebietes der früheren Gemeinde Dettendorf.

Das Kurgebiet ist in den Kurbezirk 1 und in den Kurbezirk 2 eingeteilt.

Der Kurbezirk 1 umfasst das oben näher beschriebene Gemeindegebiet ohne die zum Kurbezirk 2 gehörenden Gemeindeteile.

Der Kurbezirk 2 umfasst die Gemeindeteile Au, Achthal, Berghalde, Berg, Bindham, Brodhub, Brettschleipfen, Gunzloh, Gottschalling, Hummelhausen, Kogl, Lippertskirchen, Litzldorf, Moosmühle, Oberbindham, Pfaffenberg, Paulreuth, Wiechs und Wilharting.