Bad Feilnbach

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Kurgebiet und Kurbeitrag

Wir möchten Ihnen als Gast von Bad Feilnbach hier die Notwendigkeit der Kurabgabe beschreiben. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass die Kurtaxe von jedem Gast zu entrichten ist.

Diese Einnahmen sind zweckgebunden an die touristischen Aufgaben der Gemeinde. Das heisst, sie als Gast profitieren direkt von dieser Abgabe. Durch die Einnahmen werden viele Annehmlichkeiten für Sie finanziert, z.B. kostenfreies Fahren im Regionalverkehr, die Kurkonzerte, das Haus des Gastes, der Leseraum, verschiedene Gästewanderungen und Führungen, die Unterhaltungsabende, die Schwimmbäder, der Unterhalt des Rad- und Wanderwegenetzes (über 200 km), die Beschilderung, die Ruhebänke, der Unterhalt des Naturparks und der Themenwege, die Musikpavillons, die Gartenanlagen und vieles mehr.

Wir können Ihnen garantieren, die Kurtaxe kommt Ihnen voll und direkt zu gute. Sie ist eine notwendige Voraussetzung um den vielfältigen Aufgaben eines Heilbades gerecht zu werden und wird für Sie so preiswert wie möglich festgelegt.

Der Kurbeitrag wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Wir bitten um Verständnis, dass für Schwerbehinderte wegen des preiswerten Kurbeitrages keine Ermäßigung gewährt werden kann.

 

Der Beitrag beträgt pro Aufenthalt

 

K1 = Kurzone 1 
Jede Person ab 18 Jahre1,50 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre1,00 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 

K2 = Kurzone 2 
Jede Person ab 18 Jahre1,00 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre0,60 €
Kinder bis 13 Jahrefrei

 


Kurgebiet:

Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des Gemeindeteils Torfwerk Feilnbach und der im Gemeindeteil Bad Feilnbach liegenden Tregler-Alm und des gesamten Gebietes der früheren Gemeinde Dettendorf.

Das Kurgebiet ist in den Kurbezirk 1 und in den Kurbezirk 2 eingeteilt.

Der Kurbezirk 1 umfasst das oben näher beschriebene Gemeindegebiet ohne die zum Kurbezirk 2 gehörenden Gemeindeteile.

Der Kurbezirk 2 umfasst die Gemeindeteile Au, Achthal, Berghalde, Berg, Bindham, Brodhub, Brettschleipfen, Gunzloh, Gottschalling, Hummelhausen, Kogl, Lippertskirchen, Litzldorf, Moosmühle, Oberbindham, Pfaffenberg, Paulreuth, Wiechs und Wilharting.