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Kur & Gästeinformation
Bahnhofstraße 5
83075 Bad Feilnbach
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Der Weg zur Kur
Bad Feilnbacher Moor als Heilmittel
Bad Feilnbach mit dem Titel „Heilbad“ garantiert Ihnen beste Voraussetzungen zum Abbau von Stress- und Alltagsbeschwerden und zur Heilung und Linderung von Krankheiten.
Das begehrte Prädikat wird nicht von leichter Hand vergeben und genießt deshalb national und international hohes Ansehen. Es setzt unter anderem eine wissenschaftlich anerkannte Luftqualität und ein therapeutisch anwendbares Klima voraus. Ein „Heilbad“ muss darüber hinaus auch über Einrichtungen wie Kurpark und Kurmittelhaus zur Anwendung des ortstypischen natürlichen Heilmittel verfügen.
Medizinische und therapeutische Betreuung sind selbstverständlich und wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung. Da diese Gegebenheiten wichtig für den Kurerfolg sind, werden sie ständig überprüft und ggf. verbessert.
Zuschüsse für Kuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin gewährt!
Welche Zuschüsse erhalten Sie?
Bei der ambulanten Vorsorgeleistung (offene Kur, freie Kur):
Mit Hilfe Ihres Arztes bestimmen Sie den geeigneten Kurort. Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie für Ihren Badearzt den Badearztschein und für das Kurmittelhaus einen Kurmittelscheck.
Die ärztlichen Leistungen während der Kur werden von Ihrer Krankenkasse zu 100 % übernommen. Die Kosten für die ärztlich verordneten Kurmittel (Bäder, Massagen, Gymnastik etc.) werden zu 85% von der Krankenkasse getragen.
Von Ihnen werden in der Regel 15% als Selbstbeteiligung verlangt. Für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe erhalten Sie einen Zuschuss. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, bei der Sie rechtzeitig einen Kurantrag stellen sollten.
Stationäre Kuren werden – wenn erforderlich – weiterhin genehmigt
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationskuren sind seit 1.4.2007 Pflichtleistungen von Rentenversicherungsträgern (Bundesversiche-rungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten, Knappschaften) und gesetzlichen Krankenkassen gewährt. Im öffentlichen Dienst wird Beihilfe für Kuren gewährt.
Moorbäder und Massagen gibt es auch auf Rezept!
Es besteht die Möglichkeit, ein Rezept Ihres Haus- oder Facharztes (nicht älter als 10 Tage) mitzubringen. Laut Heilmittelkatalog (Seite 119/17.A.76) sind Moorbäder und Packungen unter WT (Wärme – Therapie) zu rezeptieren.
Auf Ihrem Rezept muss deshalb an 1. Stelle die Massage als vorrangiges Heilmittel mit dem Kürzel KMT (heißt Klassische Massage-therapie) stehen.
An 2. Stelle als ergänzendes Heilmittel muss das Moor- bad mit dem Kürzel WT (heißt Wärmetherapie) – Vollbad mit Peloiden (Moor) oder bei Moorpackungen WT – Warmpackung (Moor) aufgeführt sein. Bei der Warmpackung kann eine Zuzahlung möglich sein.
Beispiel:
- 6 x KMT
- 6 x WT – Vollbad mit Peloiden (Moor)
- oder wenn Moorbäder nicht vertragen wer-den:
- 6 x KMT
- 6 x WT – Warmpackung (Moor).
Wünschen Sie nähere Informationen?
Die Kur- und Gästeinformation hilft Ihnen gerne weiter.
Kontakt
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