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Kur & Gästeinformation
Bahnhofstraße 5
83075 Bad Feilnbach
Telefon 08066 / 887-11
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Angeln in Bad Feilnbach
Begleitetes Fliegenfischen
mit maximal 2 Teilnehmer können Sie im Jenbach Fliegenfischen. Die Begleitung erfolgt durch einen erfahrenen, ortskundigen Fliegenfischer des Fischereiverein der Gemeinde Bad Feilnbach e.V..
Die Dauer beträgt 5 bis 7 Stunden.
Der Preis beträgt einschließlich Fischereierlaubnisschein bei 2 Teilnehmer insgesamt 100 € (je Person 50 €), bei nur einem Teilnehmer 70 €.
Bei Bedarf kann gegen eine geringe Gebühr auch Leihgerät zur Verfügung gestellt werden.
Weniger geübte Fliegenfischer können, wenn nötig, auch Unterweisung erfahren.
Die Termine können Sie mit der Kur- und Gästeinformation absprechen.
Tagesfischereierlaubnisschein für den Osterbach
Fischereibestimmungen
- Fischsaison ist vom 1. März bis zum 30. September
- Erlaubt ist das Fischen mit einer Handangel mit einem künstlichen Köder.
- Grundsätzlich darf nur mit einem Einzelhaken gefischt werden. Ausnahme: ein Drilling beim Blinker. Schonhaken werden empfohlen.
- Von hohen Ufern und Brücken darf nicht gefischt werden. (Der Fisch darf nicht an der Schnur aus dem Wasser gehoben werden und auch nicht zurückgeworfen werden).
- Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden - ausgenommen in der Schonzeit
- Schwerverletzte, untermaßige Fische sind abzuschlagen, mitzunehmen und auf das Fanglimit anzurechnen - auch in der Schonzeit
- Tagesfangbeschränkung: 2 Salmoniden - nach der Entnahme von 2 Salmoniden darf nicht mehr weitergefischt werden.
- Jeder abgeschlagene Fisch ist sofort in die Fangliste einzutragen.
- Das Hältern von Fischen ist verboten.
- In der Schongumpe (erste Gumpe oberhalb der Brücke - Kufsteiner Straße) darf nicht gefischt werden.
- Die Tageskarte ist wegen der Auswertung der Fangliste an die Kur- und Gästeinformation zurückzugeben.
Tagesfischereierlaubnisschein für den Weitmoosweiher
Fischereibestimmungen
- Fischsaison ganzjährig. Wegen Besatzmaßnahmen besteht grundsätzliches Fischverbot vom 20.10. bis 15.11.
- Das nord- und ostseitige Ufer darf nicht betreten werden (Vogelschutz).
- Erlaubt ist das Fischen mit zwei Handangel.
- Grundsätzlich darf nur mit einem Einzelhaken gefischt werden. Ausnahme: ein Drilling beim Blinker oder beim toten Köderfisch. Schonhaken werden empfohlen.
- Es darf nicht mit dem Wurm gefischt werden
- das Anfüttern ist verboten.
- Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden - ausgenommen in der Schonzeit.
- Schwerverletzte, untermaßige Fische sind abzuschlagen, mitzunehmen und auf das Fanglimit anzurechnen - auch in der Schonzeit.
- Tagesfangbeschränkung: 2 Karpfen und Schleien oder 1 Zander (aber nur ein Zander pro Kur- oder Ferienaufenthalt).
Es gelten neben den gesetzlichen und den auf dem Erlaubnisschein aufgedruckten Fischereibestimmungen folgende zusätzliche Fangbeschränkungen nach Art und Anzahl:
- pro Kalenderjahr dürfen maximal 6 Karpfen oder Schleien entnommen werden. Die Tages - Jeder abgeschlagene Fisch ist sofort in die Fangliste einzutragen.
- Das Hältern von Fischen ist verboten.
- Köderfische dürfen dem Weiher nicht entnommen werden.
- Die Tageskarte ist wegen der Auswertung der Fangliste an die Kur- und Gästeinformation zurückzugeben.
Die Tagesfischereierlaubnisscheine sind in der Kur- und Gästeinformatino gegen eine Gebühr von 8 € erhätlich.
Kontakt
Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach
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