Bad Feilnbach

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Angeln in Bad Feilnbach

Jenbach Zoom Jenbach

Begleitetes Fliegenfischen

mit maximal 2 Teilnehmer können Sie im Jenbach Fliegenfischen. Die Begleitung erfolgt durch einen erfahrenen, ortskundigen Fliegenfischer des Fischereiverein der Gemeinde Bad Feilnbach e.V..

Die Dauer beträgt 5 bis 7 Stunden.

Der Preis beträgt einschließlich Fischereierlaubnisschein bei 2 Teilnehmer insgesamt 100 € (je Person 50 €), bei nur einem Teilnehmer 70 €.

Bei Bedarf kann gegen eine geringe Gebühr auch Leihgerät zur Verfügung gestellt werden.

Weniger geübte Fliegenfischer können, wenn nötig, auch Unterweisung erfahren.

 

Die Termine können Sie mit der Kur- und Gästeinformation absprechen.

 

Tagesfischereierlaubnisschein für den Osterbach 

Fischereibestimmungen

  • Fischsaison ist vom 1. März bis zum 30. September
  • Erlaubt ist das Fischen mit einer Handangel mit einem künstlichen Köder.
  • Grundsätzlich darf nur mit einem Einzelhaken gefischt werden. Ausnahme: ein Drilling beim Blinker. Schonhaken werden empfohlen.
  • Von hohen Ufern und Brücken darf nicht gefischt werden. (Der Fisch darf nicht an der Schnur aus dem Wasser gehoben werden und auch nicht zurückgeworfen werden).
  • Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden - ausgenommen in der Schonzeit
  • Schwerverletzte, untermaßige Fische sind abzuschlagen, mitzunehmen und auf das Fanglimit anzurechnen - auch in der Schonzeit
  • Tagesfangbeschränkung: 2 Salmoniden - nach der Entnahme von 2 Salmoniden darf nicht mehr weitergefischt werden.
  • Jeder abgeschlagene Fisch ist sofort in die Fangliste einzutragen.
  • Das Hältern von Fischen ist verboten.
  • In der Schongumpe (erste Gumpe oberhalb der Brücke - Kufsteiner Straße) darf nicht gefischt werden.
  • Die Tageskarte ist wegen der Auswertung der Fangliste an die Kur- und Gästeinformation zurückzugeben.

 

Tagesfischereierlaubnisschein für den Weitmoosweiher

Fischereibestimmungen

  • Fischsaison ganzjährig. Wegen Besatzmaßnahmen besteht grundsätzliches Fischverbot vom 20.10. bis 15.11.
  • Das nord- und ostseitige Ufer darf nicht betreten werden (Vogelschutz).
  • Erlaubt ist das Fischen mit zwei Handangel.
  • Grundsätzlich darf nur mit einem Einzelhaken gefischt werden. Ausnahme: ein Drilling beim Blinker oder beim toten Köderfisch. Schonhaken werden empfohlen.
  • Es darf nicht mit dem Wurm gefischt werden
  • das Anfüttern ist verboten.
  • Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden - ausgenommen in der Schonzeit.
  • Schwerverletzte, untermaßige Fische sind abzuschlagen, mitzunehmen und auf das Fanglimit anzurechnen - auch in der Schonzeit.
  • Tagesfangbeschränkung: 2 Karpfen und Schleien oder 1 Zander (aber nur ein Zander pro Kur- oder Ferienaufenthalt).

    Es gelten neben den gesetzlichen und den auf dem Erlaubnisschein aufgedruckten Fischereibestimmungen folgende zusätzliche Fangbeschränkungen nach Art und Anzahl:

    - pro Kalenderjahr dürfen maximal 6 Karpfen oder Schleien entnommen werden. Die Tages
  • Jeder abgeschlagene Fisch ist sofort in die Fangliste einzutragen.
  • Das Hältern von Fischen ist verboten.
  • Köderfische dürfen dem Weiher nicht entnommen werden.
  • Die Tageskarte ist wegen der Auswertung der Fangliste an die Kur- und Gästeinformation zurückzugeben.

Die Tagesfischereierlaubnisscheine sind in der Kur- und Gästeinformatino gegen eine Gebühr von 8 € erhätlich.

Kontakt

Kur- und Gästeinformation Bad Feilnbach

Bahnhofstr. 5
83075 Bad Feilnbach
Telefon 08066 / 887-11
Telefax 08066 / 887-16
E-Mail schreiben »
www.bad-feilnbach.de