Den Antrag auf Vermessung können Sie hier herunterladen.

Den Termin zur Vermessung teilt das Vermessungsamt Rosenheim den Beteiligten mit. Die benötigten Hilfskräfte und das Material können der Ladung entnommen werden. Die Grenzsteine sind im gemeindlichen Bauhof erhältlich.

Grundsätzlich sind die Vermessungskosten vom Antragssteller zu tragen, das Material und die Arbeitsstunden des Feldgeschworenen stellt die Gemeinde nach Ende der Vermessung in Rechnung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Für Sie zuständig

Ursula Jedliczka
Bauverwaltung, Vermessung, Hausnummern
Rathaus OG Zi. 12
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-302
+49 8066 887-59199