Behindertenparkausweis

Behindertenparkausweise werden von der Gemeinde ausgestellt. Voraussetzung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG". Bitte bringen Sie dazu ein Lichbild mit.

Weitere Informationen zum Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie auch auf dem BayernPortal.

Elterngeld

Beim Elterngeld handelt es sich um einen bundesgesetzliche Leistung für Eltern. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,

  • die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf dem BayernPortal.

Renten

Renten werden nicht automatsich mit Erreichen des Rentenalters ausbezahlt.

Diesen Rentenantrag können Sie im Rathaus stellen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin. 

Bei der Terminvergabe können wir besprechen welche Unterlagen für den jeweiligen Rentenantrag benötigt werden.

Weitere Informationen zum Thema Renten erhalten Sie auf dem BayernPortal.

Schwerbehindertenausweis

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt.

Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie bei uns in der Gemeindeverwaltung oder unter der Homepage des Zentrums Bayern Familie und Sozials/Versorgungsamtes München.

Weitere Informationen zum Schwerbindertenausweis erhalten Sie auf dem BayernPortal.

Sozialleistungen

Als Sozialleistungen gelten folgende Leistungen:

Für das Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit und für das Arbeitslosengeld II das Jobcenter des Landkreises Rosenheim zuständig.

Für die Grundsicherung für über 65-Jährige und Erwerbsgeminderte ist für die Antragstellung die Gemeinde zuständig. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich - vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin.

Windelsack

Seit 2015 gibt es keine Windelsäcke für Kleinkinder mehr. Dafür kann eine Zuschuss für die Müllgebühren beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist ein Kinder unter 3 Jahren.

Bitte füllen sie dazu diesen Antrag aus (Hinweis: es erscheint Informationspflicht und Einverständnis DSGVO aufgrund rechtlicher Bestimmungen vor Öffnen des Formulars) und geben ihn bei der Gemeindeverwaltung ab. Der Zuschuss wird immer am Ende des Jahres ausbezahlt und beträgt 4,85 € pro Monat.

Einen Zuschuss für Familien mit zwei oder mehr Kindern unter 4 Jahren und pflegebedürftige Personen können Sie beantragen. Informationen darüber erhalten Sie beim nachstehend angeführten Ansprechpartner der Gemeinde.

Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde.

Weiterführende Informationen finden Sie im BayernPortal.

Kontakt zur Familienberatungsstelle

SkF Familienberatungsstelle Inntal

Rosenheimer Str. 77

83098 Brannenburg

Telefon: 08034/606 9252

Email:      beratung-inntal(at)skf-prien.de

Für Sie zuständig

Veronika Gasteiger
Sozialamt, Rentenstelle
Rathaus EG Zi. 04
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-114
+49 8066 887-59112