Maschinenlärm

Wieviel Lärm sein darf, wurde auf Grundlage einer Richtlinie der EU ("Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" vom 29.08.2002) vom Bundesumweltministerium festgelegt.
 Darüber hinaus können Gemeinden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmschutzverordnungen mit strengeren Bestimmungen erlassen (wie z.B. München, Bad Aibling). Der Gemeinderat von Bad Feilnbach hat sich bisher nicht dazu entschließen können!

Aus diesem Grund nachfolgend einige Angaben aus der Verordnung des Bundes, welche auch in Bad Feilnbach gültig sind. Der Vollzug, d.h. auch Maßnahmen bei Verstößen gegen das Bundesgesetzes obliegt hier dem Landratsamt Rosenhelm.
 Eine Unterscheidung in lärmarm oder lärmintensiv wird nicht mehr getroffen!


Rasenmäher, Heckenscheren, tragbare Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschnelder (elektrisch), sog. Häcksler dürfen NICHT an Sonn- und Feiertagen und werktags nur zwischen 07.00 und 20.00 Uhr betrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle ob Elektro- oder Verbrennungsmotor. Auch sogenannte "lärmarme" Geräte mit dem Umweltzeichen dürfen nicht länger betrieben werden!

Verkompliziert wird das Ganze bei folgenden Geräten, welche ohne besondere Kennzeichnung mit dem EG-Umweltzeichen an Werktagen nur von 09.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden dürfen:

  • Freischneider
  • Grastrimmer/Graskantenschneider (Verbrennungsmotor)
  • Laubbläser/-sammler

Gesetzliche Ausnahmen bilden Geräte, die zur Abwendung von Gefahren betrieben werden (z.B. Winterdienst)!



Interessante Antworten geben auch Artikel der Tagespresse - zuletzt im Mangfallboten vom 16.07.2004 - sein, den wir für Sie im Ordnungsamt bereithalten oder den Sie direkt bei der Tageszeitung anfordern können. Auch im Gemeindlichen Informationsblatt haben wir Angaben zu diesem Problem gemacht und werden diese gelegentlich wiederholen.

Darüber hinaus betont die Gemeindeverwaltung immer, dass im Hinblick auf den Erlass bzw. Nichterlass einer Gemeindeverordnung gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn letztlich nicht vorgeschrieben werden kann. Wir empfehlen aber im nachbarschaftlichen Umgang die übliche Mittagsruhe (12.00 - 14.00 Uhr) einzuhalten.
 Dies gilt insbesondere für die dicht besiedelten Ortskerne und die Kurzonen und für ALLE Lärmquellen!

Nachbarn, Hunde, Kinder,...

Die Gemeinde hat KEINE Lärmschutzverordnung erlassen (z.b. hinsichtlich einer Mittagspause). Mehrmals wurde zum Thema Lärm in der Gemeindezeitung informiert. Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis (den lärm- und geruchslosen Nachbarn gibt es nämlich nicht) ist immer noch oberstes Gebot. Grundsätzlich sind solche Probleme privatrechtlicher Natur auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Unter Umständen ist die Polizei um Hilfe zu bitten.

Weitere Informationen zum Thema "Nachbarstreitigkeiten" finden Sie in dieser Broschüre "Rund um die Gartengrenze".

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch durch Zeitungsberichte der örtlichen Presse.

Für Sie zuständig

Sophia Gasteiger
Friedhofsverwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus EG Zi. 08
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
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