• Die Hausnummern werden durch das gemeindliche Bauamt vergeben. Der Hausbesitzer erhält ein Schreiben von der Gemeinde über die Zuteilung bzw. Änderung der Hausnummer. Wir informieren dann verschiedene öffentliche Einrichtungen (z. B. die Telekom, den zuständigen Kaminkehrer, die Deutsche Post) über die neue Hausnummer.
  • Nach Zuteilung/Änderung der Hausnummer Ihres Anwesens sind Sie verpflichtet, ab sofort die neue Bezeichnung zu führen. Sämtliche Einwohner Ihres Gebäudes sind von der Änderung zu benachrichtigen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, sich auch beim Einwohnermeldeamt umzumelden und den Personalausweis ändern zu lassen. 
  • Für die Gemeinde sind einheitliche Schilder für die Hausnummern festgesetzt. Ihr Hausnummernschild wird von uns auf Ihre Kosten bestellt und Ihnen nach Erhalt zugesandt. Um Kosten für Sie zu sparen, wird eine Sammelbestellung getätigt, so dass es auch zu längeren Wartezeiten auf das Hausnummernschild kommen kann (ca. 4 - 5 Monate).
  • Bei der Anbringung der Hausnummern ist darauf zu achten, dass sie gut sichtbar sind. Dies kann im Ernstfall Leben retten, denn nur durch gute Sichtbarkeit wird gewährleistet, dass der Rettungsdienst oder die Feuerwehr die angegebene Adresse auch findet. Jedoch auch im Sinne der öffentlichen Ordnung und einer zuverlässigen Orientierung sollten die Hausnummern deutlich erkennbar sein und es sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht überwuchert werden. Nachts wäre eine Beleuchtung sinnvoll.

Hier finden Sie auch unsere Satzung zur Hausnummerierung.

Für Sie zuständig

Ursula Jedliczka
Bauverwaltung, Vermessung, Hausnummern
Rathaus OG Zi. 12
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-302
+49 8066 887-59199