Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Hier finden Sie die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Bad Feilnbach zum Download. Weitere Informationen zum Fremdenverkehrsbeitrag erhalten Sie beim Verwaltungsservice Bayern.

Für Sie zuständig

Birgit Henfling
Steueramt
Rathaus 2. OG Zi. 20
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
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