Die kommunale Entwässerung

Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Entwässerungsanlage im Trennsystem. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanäle zur gemeindlichen Kläranlage geführt. Regenwasserkanäle betreibt die Gemeinde Bad Feilnbach nur vereinzelt. Bevor Grundstücksentwässerungsanlagen hergestellt oder geändert werden, sind der Gemeinde Planunterlagen gemäß Satzung einzureichen.

In der Gemeinde Bad Feilnbach besteht bei Neubau bzw. baulichen Änderungen von Grundstücksentwässerungsanlagen eine Abnahmepflicht für alle

  • Abwasserleitungen
  • Regenwasserleitungen
  • Kleinkläranlagen
  • Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. Fettabscheider
  1. Alle Leitungsabschnitte sind im offenen Zustand (nicht verfüllt) von der Gemeinde mittels Sichtprüfung abnehmen zu lassen (siehe auch §11 EWS).
  2. Bei nicht erfolgter Sichtprüfung aufgrund Versäumnis des Antrag-stellers wird eine TV- Kamerabefahrung der jeweiligen Leitungsabschnitte gefordert. Ein nachträgliches Freilegen dieser Leitungs-abschnitte bleibt vorbehalten.
  3. Unabhängig von Ziff. 1. und 2. ist während oder nach Fertigstellung der Kanalarbeiten eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen und von der Gemeinde abnehmen zu lassen.

Der Baubeginn der Grundstücksentwässerungsanlage ist drei Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Gemeinde anzuzeigen. (In Ausnahmefällen innerhalb 24 Stunden)

Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Feilnbach finden Sie hier.

Zentrale Störmeldestelle Abwasserversorgung

Für die öffentlichen Trinkwasserversorgungen und die Entwässerungsanlage in der Gemeinde Bad Feilnbach ist eine zentrale Störmeldestelle eingerichtet worden: Tel. +49 8066 885 1971

Bei Schäden in der Hausinstallation (nach der Wasseruhr) wenden Sie sich weiterhin an Ihren Wasserinstallateur.

Kleinkläranlagen

Wer eine Kleinkläranlage betreibt, hat diese zu warten und zu überwachen. Als Betriebstagebuch genügen Aufzeichnungen über durchgeführte Eigenkontroll-, Wartungs- und Mängelbehebungsvorgänge. Die Funktionstüchtigkeit der Anlagen, insbesondere die ordnungsgemäße Eigenkontrolle, die fachgerecht durchgeführte Wartung sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der bei der Wartung festgestellten Mängel sind regelmäßig zu prüfen und gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu bescheinigen.

Die Betreiber haben hierfür private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) zu beauftragen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben die das Abwasser in die Güllegrube leiten sind die Betriebsanleitungen der Hersteller zu beachten.

Beachten Sie die Kleinkläranlagen zum richtigen Zeitpunkt zu leeren!

Eine Fäkalschlammabfuhr in den Wintermonaten kann nicht erfolgen! Liefern Sie den Fäkalschlamm aus Ihren Gruben (auch durch Abfuhrunternehmen) nur In der Zelt vom 01. April bis 31. Oktober jeden Jahres an die Kläranlage Bad Feilnbach an. In der kalten Jahreszeit kann der Fäkalschlamm auf der Kläranlage, durch die wetterbedingten Einflüsse (niedrige Temperaturen und Bakterienträgheit), äußerst schlecht verarbeitet werden. Bei einer niedrigen Abwassertemperatur sind nämlich die im Fäkalschlamm noch vorhandenen Fette sehr schlecht abbaubar und verursachen ein starkes Auftreten von Fadenbakterien, die das komplette Reinigungsverfahren stark beeinträchtigen.

Für Sie zuständig

Martin Mayer
Bauhofleiter
Bauhof
Bahnhofstraße 10
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-310
+49 8066 887-59310
Peter Feldschmidt
Bautechniker, Kanal, Wasser, Straßen
Rathaus OG Zi. 11
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-305
+49 8066 887-59199

Abwassergebühren

Die Abwassergebühr beträgt 1,89 € pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,30 € pro Quadratmeter befestigte Fläche. Maßgebend hierfür ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Für Sie zuständig

Veronika Schweiger
Steueramt, Abfallwirtschaft
Rathaus 2.OG Zi. 20
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-203
+49 8066 887-59199

Herstellungsbeitrag für Kanal

Der Herstellungsbeitrag in der Gemeinde Bad Feilnbach berägt:

  • je qm Geschoßfläche 18,90 € für Schmutzwasser
  • je qm Grundstücksfläche 4,00 € für Niederschlagswasser

Die Kosten für die Grundstücksanschlüsse sind in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten (siehe Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Feilnbach).

Für Sie zuständig

N. N.
Beitragsrecht, Baukostenzuschüsse, Umwelt
Rathaus U7
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-0

Autowäsche außerhalb zugelassener Waschplätze

Aus Umweltschutzgründen, aber auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sollen Fahrzeuge grundsätzlich nur in speziellen Waschanlagen gereinigt werden, in denen das Wasser umweltschonend im Kreislauf geführt und das eingesetzte Reinigungsmittel genau dosiert wird. Durch die Ausgestaltung des Waschplatzes, und die Abwasseraufbereitung ist dafür gesorgt, dass keine Schadstoffe in den Boden und in die Kanalisation eindringen können. Demnach ist es nicht erlaubt, Kraftfahrzeuge auf Straßen abzuspritzen oder mit brennbaren, Öl auflösenden oder Schaum bildenden Flüssigkeiten zu behandeln.

Gemäß Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Feilnbach ist auch alles Abwasser in die Entwässerungsanlage einzuleiten. Da in der Gemeinde Bad Feilnbach ein getrenntes Kanalisationsnetz (Schmutz- und Straßenwasser) vorhanden ist, fließt sonst das von der Autowäsche mit Öl, Fett, Ruß und Metallstaub belastete Abwasser über die Straßenwasserkanalisation ungeklärt in Bäche und Flüsse.

Darum bitten wir Sie aus Gründen des Umweltschutzes und der Sparsamkeit, nur Waschanlagen bzw. ausgeschriebene Waschplätze, die über die jeweilige Technik (Ölabscheider, etc.) verfügen für Ihre Autowäsche aufzusuchen.