Baugesuch, Vorbescheid
Die Gemeinde Bad Feilnbach informiert über Baugesuch und Vorbescheid
Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit dieses Vorhabens.
Weitere Informationen zu Baugesuch und Vorbescheid erhalten Sie beim BayernPortal.
Für Sie zuständig
Ursula Jedliczka
Bauverwaltung, Vermessung, Hausnummern
Rathaus OG Zi. 12
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach
+49 8066 887-302
+49 8066 887-59199