Mit einem Vorbescheidsantrag kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit dieses Vorhabens.

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Ursula Jedliczka
Bauverwaltung, Vermessung, Hausnummern
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