In der Kläranlage Bad Feilnbach an der Gundelsberger Brücke werden die Abwässer aus den Ortschaften Bad Feilnbach, Derndorf, Litzldorf, Kutterling, Altofing, Wiechs, Reithofpark Klinik und Au gereinigt. Aus den übrigen Ortschaften und Gehöften der Gemeinde wird der Fäkalschlamm aus den Hauskläranlagen zur Reinigung in die Kläranlage gefahren.

Beachten Sie bitte:

  • Geben Sie in keinem Fall Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Öle, Fette, Benzin oder Heizöl in die Kanalisation! Gelangen diese Produkte in das Abwasser, wird der Ablauf der Reinigung in der Kläranlage empfindlich gestört oder sogar zerstört.
  • Entsorgen Sie keinerlei Speisereste über die Kanalisation! Lagern Sie keine kompostierbaren Abfälle an der Bachböschung bei der Kläranlage ab! Damit unterstützen Sie nur die Vermehrung der Ratten im Kanalnetz!
  • Schütten Sie keinerlei Abwässer in die Gullys der Straßen! Vielfach herrscht die Meinung auch das Wasser aus der Straßenentwässerung würde in der Kläranlage gereinigt. In der Gemeinde existiert ein sog. Trennsystem, d.h. das Niederschlagswasser aus der Straßenentwässerung fließt direkt in die Gewässer, nur die Abwässer aus der Hauskanalisation werden in die Kläranlage geleitet!
  • Wir alle sind gemeinsam für unsere Umwelt und Natur verantwortlich, jede/r kann seinen Beitrag zur Erhaltung einer gesunden Umwelt und zum Schutz der Natur leisten!

Öffnungszeiten der Kläranlage Bad Feilnbach

Sommerzeit

  • Montag: 6.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag bis Donnerstag: 6.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
  • Freitag: 6.00 bis 11.00 Uhr

Winterzeit

  • Montag: 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag bis Donnestag: 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 und 16.30 Uhr
  • Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in diesem ausführlichen Dokument.

Für Sie zuständig

Die kommunale Entwässerung

 

Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Entwässerungsanlage im Trennsystem. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanäle zur gemeindlichen Kläranlage geführt. Regenwasserkanäle betreibt die Gemeinde Bad Feilnbach nur vereinzelt. Bevor Grundstücksentwässerungsanlagen hergestellt oder geändert werden, sind der Gemeinde Planunterlagen gemäß Satzung einzureichen.

In der Gemeinde Bad Feilnbach besteht bei Neubau bzw. baulichen Änderungen von Grundstücksentwässerungsanlagen eine Abnahmepflicht für alle

  • Abwasserleitungen
  • Regenwasserleitungen
  • Kleinkläranlagen
  • Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. Fettabscheider
  1. Alle Leitungsabschnitte sind im offenen Zustand (nicht verfüllt) von der Gemeinde mittels Sichtprüfung abnehmen zu lassen (siehe auch §11 EWS).
  2. Bei nicht erfolgter Sichtprüfung aufgrund Versäumnis des Antrag-stellers wird eine TV- Kamerabefahrung der jeweiligen Leitungsabschnitte gefordert. Ein nachträgliches Freilegen dieser Leitungs-abschnitte bleibt vorbehalten.
  3. Unabhängig von Ziff. 1. und 2. ist während oder nach Fertigstellung der Kanalarbeiten eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen und von der Gemeinde abnehmen zu lassen.

Der Baubeginn der Grundstücksentwässerungsanlage ist drei Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Gemeinde anzuzeigen. (In Ausnahmefällen innerhalb 24 Stunden)

Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Feilnbach finden Sie hier​​​​​​​.

Zentrale Störmeldestelle Abwasserversorgung

 

Für die öffentlichen Trinkwasserversorgungen und die Entwässerungsanlage in der Gemeinde Bad Feilnbach ist eine zentrale Störmeldestelle eingerichtet worden: Tel. +49 8066 885 1971

Bei Schäden in der Hausinstallation (nach der Wasseruhr) wenden Sie sich weiterhin an Ihren Wasserinstallateur.

Für Sie zuständig

Peter Feldschmidt
Bautechniker, Kanal, Wasser, Straßen
Rathaus OG Zi. 11
Rathausplatz 1
83075  Bad Feilnbach
+49 8066 887-305
+49 8066 887-59199